Gysi Barbara · Nationalrat · 2013-09-16
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-16
Wortprotokoll
"Eine Finanzpolitik im Interesse der nächsten Generationen": Im Dezember 2011 hat die SP Schweiz eine Studie, die vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung Düsseldorf erarbeitet wurde, vorgelegt; bereits mein Kollege Cédric Wermuth hat auf diese Studie hingewiesen. Die Autoren haben eine durchaus kritische Würdigung unserer Schuldenbremse vorgenommen, die klar aufgezeigt hat, dass bei genauerer Betrachtung die Erholung des Bundeshaushaltes nicht primär der Schuldenbremse zuzuschreiben ist und dass deren Erfolgsgeschichte durchaus revidiert werden muss.
Der Bundesrat hat seit 1993 einen restriktiven Kurs der Haushaltkonsolidierung verfolgt, was sich wesentlich auf die Bundesfinanzen ausgewirkt hat. Die konjunkturpolitische Bewährungsprobe steht allerdings noch aus. Sollten die Bundeseinnahmen einmal stark einbrechen, so würde die Schuldenbremse rasch zu einer krisenverschärfenden Politik führen.
Die Studie weist auf eine schwache Entwicklung der Investitionstätigkeit im öffentlichen Bereich hin. Die Tatsache, dass kreditfinanzierte Nettoinvestitionen ebenfalls der Schuldenbremse unterliegen, hat dazu geführt, dass die Investitionen zurückgegangen sind. Gemäss der goldenen Regel der Finanzpolitik ist es mehr als zulässig, kreditfinanzierte Nettoinvestitionen von der Schuldenbremse auszunehmen. Durch den Einbezug der Investitionen in die Schuldenbremse verfehlt diese eines ihrer wesentlichen Ziele, nämlich die Wahrung der Interessen künftiger Generationen. Wenn höheren Zinszahlungen Investitionen gegenüberstehen, die zu einer höheren Produktivität und höherem Wachstum führen, ist dies zum Nutzen künftiger Generationen. Die Generationengerechtigkeit ist mit der Schuldenbremse darum nicht gewahrt. Wenn Investitionen wegen der Schuldenbremse gebremst oder gar verhindert werden, ist dies nämlich zum Nachteil künftiger Generationen.
Eine allzu stark regelgebundene Finanzpolitik, wie wir sie mit der Schuldenbremse haben, birgt auch Gefahren. Vor lauter Sich-nicht-verschulden-Wollen werden Investitionen in die Zukunft verhindert. Mit "Investitionen" sind nicht nur Investitionen in Bauten, sondern beispielsweise auch solche in Bildung gemeint. Zwar liesse sich mit der Ausschöpfung der im Gesetz verankerten Sonderregelung schon einiges herausholen, es drängt sich aber, gestützt auf die vorliegende Studie, eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes auf.
Die vorliegende Stellungnahme des Bundesrates auf unsere Motion ist darum etwas widersprüchlich. Denn in seiner Stellungnahme auf das Postulat Graber Jean-Pierre 10.4022, das angenommen worden ist und einen Bericht über die Schuldenbremse verlangt, der in Arbeit ist, wird auf die Thematik der Investitionen hingewiesen. In der Stellungnahme auf unsere Motion verweist der Bundesrat hingegen lediglich auf seine Stellungnahme auf das Postulat und will keine Änderungen vornehmen. Der Bundesrat will bei der Bearbeitung des Postulates Graber Jean-Pierre den Aspekt der Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Investitionsausgaben vertiefen. Nach diesen vertieften Abklärungen müssten unseres Erachtens dann auch Anpassungen an der Schuldenbremse vorgenommen werden. Das Instrument müsste verbessert respektive revidiert werden.
Der Bundesrat will unsere Motion nicht zur Annahme empfehlen, weil er heute nicht glaubt, dass es Änderungsbedarf gibt. Wir hingegen sind überzeugt, dass Handlungsbedarf besteht. Der Bericht zum Postulat Graber Jean-Pierre wird dazu noch weitere Informationen liefern. Das Thema ist gesetzt, die Schuldenbremse muss in Bezug auf die Auswirkungen geprüft und im Bereich der Investitionen angepasst werden. Der Bericht zum Postulat Graber Jean-Pierre sollte bis Ende Jahr vorliegen, und dann kommen die Anpassungen der Schuldenbremse zwingend aufs Tapet.
Wir ziehen daher heute die Motion zurück, aber wir werden unsere Forderungen aktiv bei der Beratung des Berichtes einbringen. Die Schuldenbremse darf nicht wichtige und zukunftsgerichtete Investitionen verhindern; antizyklisches Handeln des Staates muss auch mit der Schuldenbremse weiterhin möglich sein. Wie gesagt: Investitionen in die Zukunft dürfen nicht verhindert werden.