Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2013-09-16
Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-16
Wortprotokoll
Mit meiner Motion zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit wird der Bundesrat eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen so zu optimieren, dass das Grenzwachtkorps in seinem operativen Raum künftig einen aktiveren Beitrag zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit leisten kann. Entsprechende Kontrollen durch das Grenzwachtkorps im Fall von Verdachtsmomenten und im Rahmen seiner sonstigen Tätigkeiten liegen im Interesse der Arbeitgeber, der Arbeitnehmenden und des Staates.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich dabei vor allem um Verletzungen arbeitsbezogener Meldepflichten und um Verstösse im Bereich des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts. Schwarzarbeit hat zahlreiche negative Auswirkungen: Schwarzarbeit führt zu Einnahmenausfällen beim Staat und bei den Sozialversicherungen, Schwarzarbeit führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen den Unternehmen und den Arbeitnehmenden, Schwarzarbeit führt zur Beeinträchtigung der Leistungsansprüche der Versicherten und Schwarzarbeit führt zu Lohndumping und Ausbeutung von Arbeitnehmenden. Die negativen Folgen von Schwarzarbeit betreffen somit letztlich alle. Daher ist es wichtig, dass als flankierende Massnahme zur Personenfreizügigkeit gerade auch die grenzüberschreitende Schwarzarbeit konsequenter verhindert und bekämpft wird.
Schwarzarbeit sollte noch besser bekämpft und der Verlust von Sozialabgaben verringert werden. Das Grenzwachtkorps ist für eine Mitwirkung bei der Umsetzung dieser Aufgabe im Rahmen seiner normalen Tätigkeiten und seiner personellen Möglichkeiten gut geeignet. Auch Garanto, die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals, unterstützt die Stossrichtung der Motion.
Der Bundesrat macht in seiner Antwort vom 25. April 2012 geltend, dass die aktuellen gesetzlichen Grundlagen genügen würden, damit das Grenzwachtkorps Personen im Grenzraum im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit überprüfen und bei Verdacht auf Schwarzarbeit den zuständigen kantonalen Kontrollorganen und Behörden Meldung erstatten kann. Der Bundesrat fügt auch an, dass eine Vertiefung dieser Zusammenarbeit mit den Kontrollorganen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und mit den für die Kontrolle der flankierenden Massnahmen zuständigen Behörden zusätzliches Potenzial beinhaltet. Weiter stellt der Bundesrat in der Beantwortung dieses Vorstosses in Aussicht, dass das EFD bzw. die Eidgenössische Zollverwaltung und das Seco überprüfen werden, ob das Departement seine Rolle bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit, gestützt auf die gegenwärtigen gesetzlichen Grundlagen und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und personellen Ressourcen, weiter optimieren kann. Das ist ja das, was ich eigentlich will.
Ich frage Sie daher, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf: Wo stehen wir heute? Wurde diese in der Beantwortung in Aussicht gestellte Überprüfung gemacht? Wurden Anstrengungen zu einer Optimierung in der Bekämpfung der Schwarzarbeit zwischenzeitlich eingeleitet? Je nach Antwort bin ich bereit, die Motion zurückzuziehen.