preparatory:AB 154188
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-09-16
Wortprotokoll
Wir reden hier und heute von Luxusgütern. Wir haben die Verordnung entsprechend angepasst. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir mit unserer Definition des Luxusgutes die Uno-Vorgaben erfüllen, und deshalb ist es nicht möglich zu liefern. Frühere Exporte, frühere Aktivitäten sind zu einem früheren Zeitpunkt vor dem damaligen Hintergrund und auf den damaligen Grundlagen entschieden worden. Deshalb war der Entscheid, den Sie erwähnen, damals richtig. [PAGE 1379]