Graber Konrad · Ständerat · 2013-06-20
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-20
Wortprotokoll
Bei der Frage des Quasi-Wertschriftenhandels geht es um die Abgrenzung zwischen dem gewerbsmässigen Wertschriftenhandel im Sinne einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, bei welcher Kapitalgewinne steuerbar sind, und der privaten Vermögensverwaltung, deren Kapitalgewinne steuerfrei bleiben. Sie haben dazu einen schriftlichen Bericht erhalten, weshalb ich mich hier auch sehr kurz halte. Die Kommission musste sich letztlich mit der Frage auseinandersetzen, ob man das in der Zwischenzeit erschienene Kreisschreiben praktisch in eine Gesetzesbestimmung giessen oder ob man es bei diesem Kreisschreiben belassen will. Die Kommission hat sich dann für die zweite Variante entschieden. Man belässt es beim Kreisschreiben und verzichtet auf eine Legiferierung.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen und die Vorlage 3 des Unternehmenssteuerreformgesetzes II abzuschreiben.