preparatory:AB 154303
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-20
Wortprotokoll
Als Vertreter der Minderheit beantrage ich Ihnen auch, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, aber insbesondere auch, den Rückweisungsantrag Engler gutzuheissen.
Ich gehöre wie zwei meiner Vorrednerinnen auch zur Minderheit der erwachsenen Bevölkerung in diesem Lande, die keine Kinder hat. Es ist mir, wie Frau Kollegin Keller-Sutter auch, bewusst, dass die Diskussion, die wir hier führen, im Gutheissungsfalle - sei es nun im Sinne der Initiative oder im Sinne des Antrages Engler - für diejenigen in diesem Lande, die keine Kinder haben, bedeutet, dass sie eine relativ grössere Last tragen werden, im Vergleich zu denjenigen Personen in diesem Lande, die Kinder haben. Ich glaube aber, dass das nicht falsch ist.
Ich habe auch Verständnis dafür, dass man Einnahmen- und Ausgabenberechnungen macht. Das muss man immer, wenn man von Einnahmen oder Ausgaben spricht. Wir müssen uns überlegen, ob wir uns das leisten können oder ob wir uns das nicht leisten können. Wir machen diese Überlegung zu Recht bei der Unternehmenssteuerreform oder bei anderen Steuerreformen, bei denen es um wesentlich höhere Steuerausfälle gehen wird, aber wir müssen sie auch hier machen. Deshalb ist die Diskussion, die wir hier führen, eigentlich nur vordergründig eine steuerrechtliche Diskussion. Es ist eine Frage der politischen Gewichtung, genau gleich wie bei der Frage, ob beim Ungleichgewicht zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll oder nicht. Natürlich führt das zu Mindereinnahmen, aber es beseitigt eine politische Ungerechtigkeit im System.
Bei der Frage, die wir hier behandeln, bei der Initiative, die durchaus ihre Mängel in der Formulierung hat - deshalb stimme ich dem Rückweisungsantrag Engler zu -, geht es nicht darum, zwischen zwei Kinderbetreuungsmodellen zu entscheiden, Fremdbetreuung oder Eigenbetreuung. Diese Wahlfreiheit soll bestehen bleiben. Es ist sogar ein wichtiger Faktor, dass in diesem Bereich eben der Staat nicht in die Familie eingreift, sondern jede Familie das selber entscheiden darf. Aber die Initiative schafft von ihrer Grundidee her hier ein Stück Gleichheit. Was die Initiative zusammen mit den heutigen Betreuungsabzügen eben schafft, ist, diejenigen Glieder unserer Gesellschaft, die Kinder haben, gegenüber den anderen zu begünstigen.
Es geht nicht um ein fiktives Einkommen, es geht darum, einen Sozialabzug zuzulassen für diejenigen, die Kinder haben. Kinder werden also gegenüber den anderen Mitgliedern der Gesellschaft bevorteilt, und das ist jetzt nun wirklich eine politische Gewichtung. Natürlich ist der Standort Schweiz richtig und wichtig, auch die Unternehmenssteuerreform - ich werde mich dafür auch einsetzen. Aber es gibt auch andere Elemente in einer Gesellschaft, die vielleicht für die längere Zukunft gesehen noch wichtiger sein könnten. Eine Gesellschaft sollte sich darum kümmern, dass es sich auch steuerlich nicht negativ auswirkt, wenn man Kinder hat, ob man sie nun selber betreut oder ob man sie fremdbetreut.
Der Rückweisungsantrag Engler ermöglicht es - und zwar auf der Stufe eines direkten Gegenvorschlages auf Verfassungsstufe -, Mängel der Initiative begrifflicher Art oder auch der Berechnungsart zu beseitigen und damit dieses Gleichgewicht und diese politische Gerechtigkeit herzustellen.
Ich bitte Sie daher, der Initiative und dem Rückweisungsantrag zuzustimmen.