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Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-06-20

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-20

Wortprotokoll

Das Volk hat im Jahr 2009 mit einem einzigen Kanton im Überhang der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV-Zusatzfinanzierung zugestimmt. Diese Zustimmung sollte die weiteren Sanierungsbemühungen in der IV ermöglichen, um das Sozialwerk wieder in die notwendige finanzielle Balance zu bringen und die Schulden gegenüber der AHV zu tilgen. Der erste Teil der 6. IV-Revision wurde in der Zwischenzeit in Kraft gesetzt, und das zweite Massnahmenpaket wurde gestern im Nationalrat beerdigt.

Gemäss den Ausführungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen und des Bundesrates wird die IV auf diese Zusatzfinanzierung nach dem Auslaufen dieses bis zum 31. Dezember 2017 befristeten Finanzzuschusses nicht mehr angewiesen sein. Das Ziel der finanziellen Balance werde erreicht und die Schuld von heute noch rund 14,4 Milliarden Franken gegenüber den bisherigen Prognosen lediglich zwei Jahre später an die AHV zurückbezahlt. So schön, so gut.

Es stellt sich somit die Frage, was mit der vorgenommenen Erhöhung nach dem 31. Dezember 2017 passiert. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen ist es klar. Die vorgenommene Erhöhung von 0,4 Prozent läuft aus, und der Mehrwertsteuersatz reduziert sich wieder um diesen Prozentsatz auf die vorherigen 7,6 Prozent. Die entsprechenden Korrekturen in den Informatikprogrammen der Betriebe sind entsprechend fristgerecht wieder vorzunehmen. Die damit verbundenen Kosten trägt die Wirtschaft. Sie werden in Millionenhöhe ausfallen.

Betrachtet man die Realpolitik der vergangenen und gegenwärtigen Jahre, so sieht man, dass in allen Bereichen Beschlüsse durch das Parlament gefasst worden sind, die die Ausgaben dieses Staates in den kommenden Jahren enorm belasten und die Finanzpolitik vor sehr grosse Herausforderungen stellen werden. Ich erinnere Sie dabei an die Kostenfolge der Beschlüsse zur Energiewende: Förderung der alternativen Energien mit erhöhten KEV-Subventionen, Subventionen bei der Energieeffizienz, Subventionen bei Energiesparmassnahmen und Gebäudesanierungen oder die enormen Kosten und Investitionen für den absolut dringenden Ausbau unserer Stromnetze. Die Debatte der vergangenen Woche in diesem Rat hat das mit aller Deutlichkeit aufgezeigt.

Ich erinnere an die Forderungen zugunsten unserer Strassen: Ausbau dringend nötiger Nationalstrassen wie zum Beispiel der Ausbau der A1 in Genf, die Fertigstellung noch offener Nationalstrassenbereiche wie die Zürcher-Oberland-Autobahn, Umfahrungen wie zum Beispiel diejenige von Näfels, Unterhaltsanforderungen von den vom Bund übernommenen Kantonsstrassen mit nationaler Bedeutung oder von Bevölkerungskreisen zusätzlich geforderte Ein- und [PAGE 632] Ausfahrten bei Autobahnen, Beiträge zur Problemlösung im Agglomerationsverkehr usw. Neuerdings soll auch ein zusätzlicher Aufschlag auf den Benzinpreis von 15 bis 20 Rappen ins Auge gefasst werden und dessen Einlage in einen Spezialfonds zur Diskussion stehen bzw. vorgesehen sein.

Oder denken Sie beispielsweise an den Ausbau des Schienennetzes gemäss Fabi; dort werden zusätzlich finanzielle Mittel von über 3 Milliarden Franken gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates notwendig sein.

Wichtige Bereiche mussten zudem zurückgestellt werden, so zum Beispiel die finanziellen Mittel im Bereich der Sicherheit für die personelle Aufstockung des Grenzwachtkorps zur Einhaltung der Sicherheit infolge Schengen oder für die Schliessung der Materiallücken in der Armee, angefangen beim Ersatz der uralten Personenfahrzeuge bis hin zur Aufrechterhaltung einer minimalen Bereitschaft. Viele Investitionen in diesen nun aufgezählten Bereichen sind beschlossen und auf parlamentarische Vorstösse zurückzuführen.

Neben diesen Investitionsbeschlüssen hat das Parlament in den vergangenen Jahren aber auch Grosszügigkeit an den Tag gelegt, obwohl die Finanzierungen noch keineswegs gesichert sind und durch das KAP auf indirektem Wege wieder reduziert oder gar aufgehoben werden müssen. In Erinnerung rufen möchte ich dabei die Aufstockung des Kredites der Deza von jährlich über 1 Milliarde Franken über die nächsten drei Jahre oder die Krediterhöhung im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation. Im Parlament hat eine "Bestellkultur" Einzug gehalten. Uns werden insbesondere die Konsumausgaben noch arg zu schaffen machen.

Bei der zur Diskussion stehenden Motion habe ich versucht, einen konstruktiven Weg aufzuzeigen, durch den wir in wesentlichen Bereichen wichtige finanzielle Mittel während einer bestimmten Zeit sichern könnten, ohne dass auf der heutigen Basis eine zusätzliche Steuererhöhung erfolgen würde. Bei allen in der Motion beschriebenen Bereichen handelt es sich um Bereiche mit Investitionscharakter im eigenen Lande. Diese 0,4 Prozent der Mehrwertsteuer betragen rund 1,2 bis 1,3 Milliarden Franken. Über den Zeitraum der beantragten fünfjährigen Befristung könnte somit ein Investitionsvolumen für Innovationen von rund 6 bis 8 Milliarden Franken finanziert oder in die geschaffenen Fonds gelegt werden. Die Arbeitswirksamkeit wäre wohl grösser als diejenige des letzten Konjunkturprogramms. Wichtige Probleme mit finanziellem Hintergrund könnten gelöst werden. Dazu gehört auch das Problem der fehlenden finanziellen Mittel bei der Armee für die Schliessung der bestehenden Lücken.

Dass die vorliegende Motion beim Bundesrat nicht unbedingt eine Welle der grossen Freude auslösen würde, war mir schon bei der Einreichung aufgrund der Zweckbindung und der Befristung völlig klar. Zweckbindungen und Befristungen sind nicht gerade gerngesehene Elemente und schränken die Exekutive ein, was ein nicht ungewolltes Ziel des Vorstosses war. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass einmal gesprochene Ausgaben, basierend auf den verabschiedeten Gesetzen, kaum mehr rückgängig gemacht werden können und dass vor dem Volk die steigenden Ausgaben auch kaum mehr begründet und verantwortet werden müssen. Eigentlich sollten viel mehr Ausgabeposten befristet werden.

Die in der Stellungnahme des Bundesrates angebrachten Bemerkungen, wonach die Mehrwertsteuer wieder erhöht werden müsse, verstehe ich nicht ganz. Ich habe in meinem Vorstoss nicht gefordert, sie müsse wieder erhöht werden. Sie soll vielmehr weitere fünf Jahre auf dem bisherigen Niveau belassen und weitergeführt werden. Insofern resultieren daraus keine Satzerhöhung oder Mehreinnahmen gegenüber heute. Die Bevölkerung und die Wirtschaft haben sich an dieses Niveau des Mehrwertsteuersatzes gewöhnt und dieses auch akzeptiert.

Der Einsatz von erhobenen Steuern basiert ja auch auf dem Vertrauen, dass die Mittel sparsam, wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Geschieht dies nicht, so kann es der Glaubwürdigkeit der Steuerpolitik des Bundes schaden, was auch immer wieder vorkommt. Am meisten Schaden nimmt die Steuerpolitik jedoch dann, wenn man vordergründig von Steuererhöhungen absieht, diese dann aber auf dem indirekten Wege über die Erhöhung von Abgaben und Gebühren vornimmt. Interessanterweise muss auch festgestellt werden, dass der Bundesrat bei Fabi zustimmte und von einer Glaubwürdigkeitsfrage bezüglich der Steuererhöhung durch den Bund keine Rede war. Somit ist ein Viertel dieser 0,4 Mehrwertsteuerprozente bereits wieder vergeben.

Vertrauen schafft man, wenn die erhobenen Steuern visuell sichtbar für das eingesetzt werden, wofür man sie zweckgebunden auch erhoben hat, das heisst für sichtbare Investitionen im eigenen Lande wie den verbesserten Unterhalt der Nationalstrassen, die Fertigstellung von Nationalstrassen oder von in Angriff genommenen Ein- und Ausfahrten oder Ortsumfahrungen, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, arbeitswirksame Aufgaben in Bezug auf Isolationen von Gebäuden usw. Das sind für das Volk sichtbare Investitionen mit einem grossen Nutzen, eben für unsere Bevölkerung. Das schafft Vertrauen und die dringend notwendige Basis, wenn dereinst einmal zusätzliche Mittel für die Finanzierung der AHV notwendig sein werden; das ist für mich unausweichlich. Die Steuerpolitik und die Glaubwürdigkeit des Bundes würden damit eher gestärkt als geschwächt.

Für die Wirtschaft selbst hat die Beibehaltung des heutigen Steuersatzes keinen bedeutenden Nachteil. Die Betriebe bezahlen und verrechnen die Steuerbelastung; heraus kommt eine effektive Belastung im Rahmen der Differenz zwischen bezahlten und verrechneten Steuern. In den vergangenen Wochen haben mich deshalb verschiedene Personen aus der Wirtschaft angegangen und angehalten, doch auf die erneute Korrektur zu verzichten. Begründet wurde dies jedes Mal mit dem Argument, dass diese Umstellungsübungen bei ihnen einen enormen zeitlichen Aufwand und nicht zu unterschätzende Kosten verursachen würden. Diese würden von niemandem bezahlt und blieben immer an ihnen hängen.

Ich bin grundsätzlich kein Freund von ständigen Erhöhungen von Steuern, Abgaben und Gebühren. Wir sollen versuchen, das heutige Niveau konstant zu halten. Das schafft Sicherheit und bei einem sichtbaren, guten Einsatz der erhobenen Mittel auch Vertrauen in der Bevölkerung.

Die vorliegende Motion versucht einen Weg aufzuzeigen. Für Fabi wurde bereits - ich habe es erwähnt - ein Teil wieder fest eingeplant und gesprochen. Die anderen Bereiche stecken grossmehrheitlich über kurz oder lang in einer Finanzierungskrise. Mit der Zustimmung zu dieser Motion schaffen wir einen konstruktiven Vorschlag zur besseren Finanzierung all dieser vom Parlament bestellten Projekte.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion im Sinne einer notwendigen Finanzbetrachtung und in Verantwortung der gefassten Beschlüsse und deren finanzieller Auswirkungen zuzustimmen. Die entsprechenden finanziellen Mittel des Bundeshaushaltes könnten temporär mindestens ab dem 1. Januar 2018 befristet während fünf Jahren für andere notwendige Ausgabenbereiche verwendet werden. Dies würde den Bundeshaushalt eventuell entlasten, was auch erwünscht wäre.