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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-03-20

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat kam unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse und in Abwägung aller Vor- und Nachteile - und es hat von beidem - zum Schluss, dass sich die Abschaffung der Dumont-Praxis auf beiden Ebenen, Bund und Kantone, als zweckmässigste Lösung erweist. Die bundesrätliche Stellungnahme folgt in erster Linie einer harmonisierungsrechtlichen und einer verwaltungsökonomischen Logik. Seit dem Bundesgerichtsurteil von 1997 wird diese Dumont-Praxis ohnehin nur noch bei stark vernachlässigten Liegenschaften angewendet. Sie spielt deshalb heute in der Praxis bei der steuerlichen Regelung von Instandstellungskosten keine grosse Rolle mehr. Auch ist die Praxis in den Kantonen ganz und gar unterschiedlich.

Gemäss Bundesverfassung erlässt der Bund Grundsätze über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden. Mit einer vollständigen [PAGE 452] Abschaffung der Dumont-Praxis würden die Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Instandstellungskosten zwischen Bund und Kantonen wie auch unter den Kantonen beseitigt. Das würde den Veranlagungsbehörden administrative Vorteile und erhebungswirtschaftliche Einsparungen bringen. In letzter Konsequenz würde eine inhaltliche Übereinstimmung zwischen dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und dem Steuerharmonisierungsgesetz im Bereich der abziehbaren Liegenschaftskosten im Privatvermögen sichergestellt. So gesehen erweist sich die vollständige Abschaffung dieser Dumont-Praxis als sachgerecht.

Eine komplette Abschaffung der Dumont-Praxis ist generell auch aus wirtschaftlichen Gründen positiv zu beurteilen, indem sie nämlich die Rahmenbedingungen für die betroffenen Branchen auch unter ökologischen Aspekten schafft. Je weniger Entscheide aufgrund steuerlicher Überlegungen gefällt werden müssen, desto besser wirkt sich dies auf die Schweizer Wirtschaft aus. Konkret würden Anreize geschaffen, die Renovationsarbeiten an neuerworbenen Liegenschaften eben sofort an die Hand zu nehmen, da die Frist von fünf Jahren wegfällt. Die Kantone haben ja zum Ausgleich nach wie vor die Grundstückgewinnsteuer, sodass die Befürchtungen, durch Renovationen komme es zu Spekulationen, nicht berechtigt sind.

Die Abschaffung der Dumont-Praxis auf Bundes- und Kantonsebene erweist sich somit aus harmonisierungsrechtlichen, veranlagungsökonomischen und wirtschaftlichen Gründen als die zweckmässigste Lösung. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen daher, dieser parlamentarischen Initiative zuzustimmen und die gesetzgeberische Lösung zu unterstützen, wie sie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen hat und wie sie die Mehrheit Ihrer Kommission jetzt unterstützt.