Lexipedia

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2008-03-20

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-20

Wortprotokoll

Es ist nicht einfach so, dass diese parlamentarische Initiative einen falschen Titel trägt. Ich habe noch selten erlebt, dass eine parlamentarische Initiative mit einem Ziel eingereicht wurde, das dann im Laufe der Beratungen dermassen - und zwar dermassen einseitig - verändert wurde, wie das hier geschehen ist. Wenn ich heute Herrn Müller gehört habe, muss ich also schon sagen: Das ist nicht mehr fair, was Sie hier betreiben! Sie reichen eine parlamentarische Initiative ein, in der ganz klar vorgegeben ist, was das Ziel sein soll: Verkürzung der Wartefrist für steuerliche Abzüge nach dem Kauf einer vernachlässigten Liegenschaft, grösserer Anteil des vernachlässigten Unterhalts bei der Berechnung. Und jetzt stehen Sie hier vorne und haben den Mut zu behaupten, Sie seien ja eigentlich schon immer dafür gewesen, dass man die Dumont-Praxis ganz abschafft! Ich erwarte von Ihnen in Zukunft, dass Sie eine Initiative dann auch so formulieren. Würden wir je in unserer Richtung etwas dermassen verändern, dass es nicht mehr dem entspricht, was die parlamentarische Initiative wollte, möchte ich hören, was Sie dann dazu sagen!

Aber jetzt zum Inhaltlichen: Es wird behauptet, das sei eine Vorlage zur Wohneigentumsförderung. Wenn jemand Wohnraum erwerben will, braucht er Kapital. Wer kein Kapital hat, kann auch nicht davon profitieren, dass er dann weniger Steuern bezahlen muss, wenn er so eine Liegenschaft kauft. Deshalb ist das ein absolutes Scheinargument. Mit dieser Vorlage können Sie keine Wohneigentumsförderung machen.

Weiter wird behauptet, es werde mehr saniert, für die Bauwirtschaft werde mehr herausschauen. Auch dieses Argument ist falsch. Wenn jemand im Besitze einer Liegenschaft ist, ist er daran interessiert, sie zu unterhalten, und das gibt Arbeit für die Bauwirtschaft. Ob man das jetzt macht, bevor man die Liegenschaft verkauft, oder ob ein neuer Käufer das macht, kommt für die Bauwirtschaft auf genau dasselbe heraus. Es ist schlicht nicht wahr, dass wir damit die Bautätigkeit anregen.

Niemand, der eine Liegenschaft hat, hat doch ein Interesse, sie verlottern zu lassen. Warum? Zum einen ist es nicht besonders schön, in einer solchen Liegenschaft zu wohnen. Zum anderen sind die Kosten für den Unterhalt nachher nur höher. Es macht also durchaus Sinn, dass jemand, der eine Liegenschaft hat, diese regelmässig unterhält.

Warum ist die Abschaffung der Dumont-Praxis jetzt aber falsch? Sie ist aus verfassungsrechtlichen Gründen falsch. In der Verfassung steht, bezüglich Steuern seien wirtschaftlich gleichgestellte Personen gleich zu behandeln. Hier handelt es sich um ein Steuerprojekt und nicht um ein Wohnbauförderungsprojekt. Wenn wir also den steuerlichen Aspekt anschauen, dann müssen wir überlegen: Sind Personen mit gleicher wirtschaftlicher Lage gleich behandelt? Antwort: nein! Wenn Sie nämlich für 500 000 Franken eine [PAGE 451] guterhaltene Liegenschaft erwerben, dann geben Sie die 500 000 Franken einfach aus, ohne irgendwelche steuerlichen Konsequenzen. Kaufen Sie aber eine vernachlässigte Liegenschaft für 300 000 Franken und investieren 200 000 Franken, damit sie wieder instand gestellt ist, haben Sie auch 500 000 Franken ausgegeben, aber Sie bekommen eine Steuervergünstigung: Sie können die 200 000 Franken bei den Steuern abziehen.

Das ist der Punkt, der hier die Ungerechtigkeit ausmacht. Es ist nicht die Frage der Wohnraumförderung, sondern die Steuerfrage. Da muss man eben Leute vergleichen, die dasselbe tun. Man muss die Käufer und Käuferinnen vergleichen und nicht einen Besitzer mit einem, der kaufwillig ist. Sie vermischen hier Äpfel und Birnen. Es geht um die Käufer und Käuferinnen, und die sind gleich zu behandeln.

Es ist nicht wahr, dass alle Kantone dafür sind, dass wir die Dumont-Praxis abschaffen. Lesen Sie bitte den Bericht zur Vernehmlassung. Insbesondere auch mein Kanton war nicht dafür. Was hier in der Vorlage allenfalls vernünftiger ist, ist, dass man eine Steuerharmonisierung macht. Es werden also alle Kantone gezwungen, die Dumont-Praxis abzuschaffen. Das ist mindestens von der Systematik her richtig. Aber es wird in gewissen Kantonen zu Steuerausfällen führen, die dort nicht gewollt sind, weshalb auch gewisse Kantone gegen diese Vorlage sind.

Nochmals, Herr Müller: Rechnen muss man können, aber man muss mit Elementen rechnen, die vergleichbar sind, nicht mit unvergleichbaren.

Herr Rime, wenn Sie sagen, der Käufer einer Liegenschaft werde bestraft, wenn man die Dumont-Praxis beibehalte, ist das völlig unsinnig! Er bekommt einen Bonus, wenn man die Dumont-Praxis abschafft; von Bestrafung kann keine Rede sein. Wenn man eine Liegenschaft kauft, kann es doch nicht sein, dass man nur deswegen schon Anrecht auf eine Steuerermässigung hat.

Jetzt noch zur Energiefrage: Lesen Sie die Fahne durch! Finden Sie irgendwo den Passus, dass nur eine energetisch qualitativ hochstehende Sanierung abzugsfähig sei? Das wird mit keinem Wort erwähnt! Wenn das der Fall wäre, könnte ich allenfalls noch zustimmen, wenn also nur Sanierungen abzugsfähig wären, die auch energetisch von Nutzen sind. Das ist aber nicht der Fall. Sie können das Gebäude irgendwie sanieren; Sie können es sogar energetisch völlig miserabel sanieren und das Ganze trotzdem steuerlich abziehen. Das ist nicht sinnvoll. Ich weiss, dass ich heute in dieser Sache wahrscheinlich verlieren werde, und halte deshalb zuhanden des Amtlichen Bulletins und des Ständerates fest:

1. Wenn der Ständerat allenfalls eine Klausel einführen würde, dass die Abzugsfähigkeit nur bei energetisch wertvollen Sanierungen zum Tragen kommt, könnten wir wieder darüber sprechen.

2. Es darf nicht sein, dass eine solche Sanierung in einer einzigen Periode von den Steuern abgezogen werden kann. Sie muss in verschiedenen Schritten - zum Beispiel verteilt auf drei Steuerperioden - abzugsfähig sein. Sonst können Sie problemlos ein solches Haus kaufen und dann das nächste Jahr überhaupt keine Steuern bezahlen, weil Sie dermassen viel abziehen können.

Im Interesse der Steuergerechtigkeit muss ich Sie bitten, auf diese Vorlage nicht einzutreten.