Lexipedia

Schelbert Louis · Nationalrat · 2008-03-20

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2008-03-20

Wortprotokoll

Der Titel dieser parlamentarischen Initiative ist überholt. Es geht der Mehrheit der WAK nicht um eine Einschränkung der Dumont-Praxis, sondern um die Aufhebung dieser Dumont-Praxis. Das macht es auch nötig, sich vor Augen zu führen, weshalb das Bundesgericht in den Siebzigerjahren eine Praxisänderung zum Abzug der Unterhaltskosten bei Liegenschaften vornahm und diesen in den Folgejahren präzisierte. Danach geht es im Kern um Fälle von vernachlässigtem Unterhalt. Das Bundesgericht will Erwerber von guterhaltenen und Erwerber von schlechterhaltenen Liegenschaften gleich behandeln. Wird die Dumont-Praxis aufgehoben, bezahlt der Erwerber einer vernachlässigten Liegenschaft nicht nur weniger beim Kauf, sondern er kann die Erneuerungskosten auch noch von den Steuern abziehen. Wer dagegen eine guterhaltene Liegenschaft erwirbt, kann für sich keinen solchen Abzug reklamieren.

Das Bundesgericht - und wir teilen diese Haltung - vergleicht die Auswirkungen auf die Erwerber miteinander; die Argumentation stimmt schon. Mit der Argumentation des Bundesgerichtes wird verhindert, dass steuerrechtliche Grundsätze verletzt werden. Es gibt dann keine rechtsungleiche Behandlung, und die Besteuerung erfolgt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Initiative arbeitet dem entgegen, und schon deshalb lehnen wir Grünen sie ab. Dazu kommt, dass mit der Aufhebung dieser Praxis der Anreiz zum guten Unterhalt von Liegenschaften vor dem Verkauf in der Tendenz vermindert wird. Wir wollen nicht, dass der Wert von Liegenschaften mit vernachlässigtem Unterhalt wegen der Aufhebung der Dumont-Praxis steigt; das ist aus ökologischen Gründen nicht erstrebenswert.

Der Kommissionssprecher und der Sprecher der SVP-Fraktion haben auf das Wohnraumförderungsargument hingewiesen. Wenn wir aber von Wohnraumproblemen sprechen, müssen wir sagen, dass sich diese nicht in erster Linie bei den Wohneigentümern zeigen. Wenn wir Lücken haben, dann haben wir sie im Bereich des sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbaus; dort sind neue Anstrengungen notwendig. Aber gerade in diesem Bereich wurde die Förderung sistiert, zulasten der Förderung von preisgünstigem Wohnraum für Familien, für Betagte, für Arme und für Behinderte.

Volkswirtschaftlich sehen wir wegen der Dumont-Praxis keine Nachteile, auch nicht für die Baubranche. Es kann zu zeitlichen Verschiebungen führen; zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorgenommene Unterhaltsarbeiten können nach Ablauf der Frist durchgeführt und in Abzug gebracht werden. Aber nochmals: Für uns muss das Hauptinteresse der Förderung und Durchführung des ordentlichen Unterhalts gelten. [PAGE 450]

Schliesslich widerspricht die parlamentarische Initiative dem Steuerharmonisierungsgesetz, weil es den Kantonen freigestellt werden soll, ob sie die Dumont-Praxis anwenden wollen oder nicht. Auch weist die Finanzdirektorenkonferenz in ihrer Stellungnahme auf diesen Widerspruch hin, und sie plädiert gegen die Abschaffung der Dumont-Praxis, weil sie der rechtsgleichen Behandlung der Steuerpflichtigen dient. Wenn jetzt hier zwei- oder dreimal betont wurde, dass die Kantone für die Aufhebung der Dumont-Praxis seien, ist doch anzufügen, dass sich zwei Kantone dazu nicht geäussert haben, dass dreizehn Kantone für die Abschaffung plädiert haben, elf jedoch dagegen, darunter die bevölkerungsreichsten.

Wir beantragen Ihnen, der Minderheit zuzustimmen und auf die Vorlage nicht einzutreten.