Heim Bea · Nationalrat · 2008-03-20
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-20
Wortprotokoll
Die Diskussion über die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene ist alles andere als neu. Sie war bereits 1872 ein Thema. 1956 schickte der Souverän eine Verfassungsänderung für ein fakultatives Referendum bachab, 1987 das Rüstungsreferendum, und anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung Mitte der Neunzigerjahre lehnten die Räte die Einführung eines Finanzreferendums ab.
Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt, dass Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und über Zahlungsrahmen, die neue einmalige oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen und einen bestimmten Betrag überschreiten, dem fakultativen Referendum unterstehen. Leichtfertig sei der Umgang des Parlamentes und des Bundesrates mit den öffentlichen Finanzen, begründet die SVP-Fraktion ihre Initiative. Die Steuern und Ausgaben seien nämlich dort am tiefsten, wo das Volk direkt mitentscheiden könne.
2004 empfahl die SPK, allerdings nur mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten, dem Nationalrat, der Initiative Folge zu geben. Der Rat stimmte mit 90 zu 75 Stimmen zu. Die SPK erörterte die Wirkungen eines Finanzreferendums auf die öffentlichen Finanzen zusammen mit Experten. Dabei zeigte sich: Alle Kantone haben irgendeine Form des Finanzreferendums. Untersuchungen weisen auf einen Zusammenhang zwischen intensivem Gebrauch des Finanzreferendums und den Staatsausgaben hin. Während Professor Kirchgässner den Effekt geringerer Staatsschulden aufzeigt, bestreitet Professor Schweizer den positiven Einfluss des Finanzreferendums auf die Staatsschulden. Ja, er erwähnt sogar die Gefahr von höheren Defiziten mangels Steuereinnahmen und zeigt, dass Kantone mit obligatorischem Finanzreferendum ihre Aufgaben in der Folge stärker über Gebühren und Beiträge finanzieren.
Die SPK prüfte verschiedene Varianten zur Umsetzung der Initiative, sie lud dann die Finanzkommission zur Stellungnahme ein, und diese empfahl im April 2006 mit 12 zu 9 Stimmen, von der Einführung eines Finanzreferendums abzusehen. Schliesslich gab die SPK den von Experten ergänzten Vorentwurf mit dem knappen Entscheid von 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung in die Vernehmlassung.
Das Vernehmlassungsergebnis zeigt eine Pattsituation. Es bestätigt die knappen Entscheide der Kommission. Siebzehn Kantone sind für die Einführung des Finanzreferendums, eine Mehrheit der Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete lehnen sie ab. Die Wirtschaft ist gespalten. Nach diesem Ergebnis fand die Vorlage in der Kommission keine Mehrheit mehr. Das ist die Begründung der Mehrheit in vier Punkten:
1. Ein Finanzreferendum hätte eine Blockierung und Übersteuerung von Entscheidprozessen zur Folge. Die meisten Ausgaben sind durch ein Gesetz vorgesehen und unterstehen somit bereits dem Referendum. Eine zweite Referendumsmöglichkeit sei wenig sinnvoll. Zudem ist auf die bereits bestehenden Instrumente zur Disziplinierung der Ausgabenpolitik zu verweisen, auf Schuldenbremse und Ausgabenbremse. Andererseits käme es einer problematischen Instrumentalisierung der Volksrechte gleich, ein Volksrecht für ein ganz bestimmtes Ziel einzuführen.
2. Die Ausgabenpolitik des Bundes hat direkte Auswirkungen auf die Kantone, und diese äusserten sich so: Sie befürchten Auswirkungen eines Finanzreferendums auf die föderalistische Aufgabenerfüllung. Die Ausgabenstruktur des Bundes unterscheidet sich eben stark von jener der Kantone. Beim Bund stehen die Transferzahlungen im Vordergrund. Verzögerungen würden den Bund als verlässlichen Partner der Kantone infrage stellen und die Planungstätigkeiten der Kantone erschweren.
3. In der Aussenpolitik könnte das Volksveto Verpflichtungen der Schweiz in der internationalen Zusammenarbeit oder die Teilnahme an europäischen Gemeinschaftsprogrammen verhindern und damit die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Aussenpolitik gefährden, die Entwicklungszusammenarbeit sprunghaft machen. Die Schweiz wäre kein verlässlicher Partner mehr.
4. Was die Umsetzung betrifft, zeigt eine reiche Bundesgerichtspraxis, dass es oft strittig ist, wann eine Ausgabe dem Referendum zu unterstellen ist. Der ständige Streit um die Anwendung des Finanzreferendums sei, so hiess es, vorprogrammiert, dies zum Schaden der Glaubwürdigkeit der Institutionen. Die Schwierigkeiten würden bereits bei der Frage beginnen, was eine Ausgabe überhaupt sei, wann eine Ausgabe gebunden und wann sie als neu zu bezeichnen sei. Problematisch sei zudem, wenn über das Finanzreferendum Gesetze schliesslich trotz Mehrheitsbeschluss wieder ausgehebelt werden könnten.
Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, von der Einführung eines Finanzreferendums abzusehen, das heisst, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.
Die Kommissionsminderheit stellt den Antrag auf Rückweisung der parlamentarischen Initiative an die Kommission mit dem Auftrag, dem Rat eine Vorlage zu unterbreiten. Ihre Argumente: Nicht alle Ausgaben seien gesetzlich in ihrer Höhe vorbestimmt; die Bundesversammlung verfüge zum Teil über einen bedeutenden Handlungsspielraum; hier bestehe im direktdemokratischen Instrumentarium eine Lücke; die Kantone hätten langjährige Erfahrung mit dem Instrument. Schliesslich sei für die Kommissionsminderheit nicht einzusehen, weshalb das, was auf Kantonsebene praktikabel sei, nicht auch auf Bundesebene Anwendung finden sollte. Ein direktdemokratisches Instrument mit finanzpolitischer Bremswirkung auf Bundesebene sei nach ihrer Ansicht nach wie vor angezeigt.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, von der Einführung eines Finanzreferendums abzusehen und die parlamentarische Initiative abzuschreiben.
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