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Joder Rudolf · Nationalrat · 2008-03-20

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-20

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion möchte ich Ihnen beantragen, der Minderheit zu folgen, die Einführung des Finanzreferendums zu unterstützen und damit der SPK die Möglichkeit zu geben, eine konkrete Vorlage auszuarbeiten.

Wir haben die ganze Debatte bereits geführt: Im September 2004 hat sich der Nationalrat in einem Grundsatzentscheid mit 90 zu 75 Stimmen bereits einmal für die Einführung des Finanzreferendums auf eidgenössischer Ebene ausgesprochen. Und es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Argumente oder Aspekte, die dazu führen könnten, von diesem Grundsatzentscheid abzuweichen.

Auf kantonaler Stufe hat sich das Finanzreferendum absolut bewährt. Es gibt keinen Kanton, der heute nicht in irgendeiner Form das Finanzreferendum hätte, entweder in obligatorischer Form oder in fakultativer Form. Dies ist auch der Grund, weshalb sich in der Vernehmlassung siebzehn Kantone für die Einführung dieses Instrumentes auch auf eidgenössischer Ebene aussprachen. Der Unterschied, Herr Gross, zwischen Bund und Kanton ist nicht die Frage des Gesetzesinitiativrechtes, das die Kantone zum Teil haben. Der Unterschied ist, dass auf kantonaler Stufe mehr einzelne Investitionen zur Debatte stehen, während wir beim Bund mehr Transferzahlungen haben. Dieser Unterschied besteht tatsächlich, wir haben den Sachverhalt in der Kommission genau geprüft. So kann ich Ihnen sagen, dass während den letzten vier Jahren rund achtzig Verpflichtungskredite des Bundes dem Referendum hätten unterstellt werden können, wenn man die Limiten so ansetzte, wie das im Entwurf der Kommission vorgesehen ist: bei 200 Millionen Franken für einmalige neue Ausgaben und bei 20 Millionen Franken für wiederkehrende neue Ausgaben.

Es ist ein absolut wirkungsvolles Instrument, das sich dämpfend auf die Ausgabenpolitik auswirkt. Das ist der Hauptgrund und die Hauptmotivation der SVP - ein wichtiges Argument, wenn wir uns vor Augen halten, dass wir über 100 Milliarden Franken Schulden beim Bund haben. Diese dämpfende Wirkung ist sogar wissenschaftlich untersucht worden. Ich verweise Sie auf die entsprechenden Angaben in der Botschaft. Auch aus demokratiepolitischer Sicht ist das Finanzreferendum richtig. Die Bundesversammlung hat heute praktisch eine unbeschränkte Ausgabenkompetenz. Warum soll das Volk bei wichtigen und bei grossen Ausgaben nicht gestaltend eingreifen können?

Aus unserer Sicht müsste das Referendum auf Verfassungsstufe angesiedelt werden. Es geht um die Einführung eines neuen Volksrechtes. Also müssen die Kriterien und die Rahmenbedingungen für dieses neue Volksrecht auf der höchsten Rechtsstufe angesiedelt werden. Dies hätte auch den Vorteil, dass das Volk selbst und die Stände entscheiden könnten, ob sie dieses neue Volksrecht wollen oder nicht.

Ich ersuche Sie, in der Konsequenz des bereits im Herbst 2004 gefällten Entscheides noch einmal Ja zum Finanzreferendum zu sagen und damit der Staatspolitischen Kommission die Gelegenheit zu geben, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Ich bitte Sie um die Unterstützung der Minderheit.

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