Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-20
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-20
Wortprotokoll
Das Anliegen ist nicht neu. Eine Firma arbeitet z. B. in der Forschung und Entwicklung und lanciert ein Forschungsprojekt. Da muss sie das notwendige Geld zur Verfügung stellen, die notwendige Führung usw. Frau Leutenegger Oberholzer fordert nun, dass dann für den betreffenden Angestellten ein Recht an den gemachten Erfindungen gelten soll.
Da müssen Sie sehen: Derjenige, welcher ein Forschungsprojekt lanciert und das Geld dafür gibt, trägt auch das negative Risiko, wenn das Projekt schiefläuft. Bei Ihrer Regelung würde derjenige, der für die Firma daran arbeitet und den Lohn bezieht, nur im positiven Fall daran partizipieren oder den alleinigen Vorteil haben. Das geht natürlich nicht; das ist eine falsche Verteilung des Risikos. Forschungstätigkeiten sind Investitionen, die mit grossen Risiken behaftet sind.
In der Industrie und in der Wirtschaft sagen die Leute, die Forschung betreiben, es gebe mehrere Möglichkeiten, das Geld zu verlieren, und die sicherste Möglichkeit sei die Forschung. Das ist so ein Bonmot, das man zu sagen pflegt, weil man eben sieht, dass viele Erfindungen, an denen man arbeitet, schiefgehen. Dazu schweigt sich der Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer aus. Es ist klar, sie hat das Gefühl, jede Forschungstätigkeit führe zu einer goldenen Nase, und die goldene Nase solle der Mitarbeiter haben, der daran arbeitet, und das negative Risiko solle der andere tragen.
Wir bitten Sie, das abzulehnen. Das ist ein nichtgerechtfertigter Einbruch in ein System. Derjenige, der das Risiko trägt, muss die Kosten bezahlen, aber er muss das Risiko im negativen und im positiven Sinn tragen. Der Mitarbeiter hat sein Salär, und sehr oft, an vielen Orten in der privaten Industrie, werden ihm im Erfolgsfall Bonusse ausgerichtet.