Lexipedia

Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2004-09-22

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-22

Wortprotokoll

Es gibt noch zwei kurze Bemerkungen zu den nach Artikel 52 folgenden Artikeln 59 und 60a. In Artikel 59 - Sie erinnern sich - ist vorgesehen, dass wir den Organspendevermerk nicht auf dem Führerausweis vorsehen, wie der Ständerat vorgesehen hat, sondern die Formulierung unserer Kommission lautet: "auf einem geeigneten Dokument". Das ist der Antrag. Es mag Sie interessieren, dass in der Zwischenzeit in der KVG-Revision unter dem Thema Versicherten- oder Gesundheitskarte dieser Hinweis aufgenommen worden ist und dass dort vorgeschlagen wird, den Organspendevermerk hineinzunehmen. Damit wird sich vermutlich die allgemeinere Formulierung unserer Kommission bewähren. Das war der erste Kommentar. Der zweite Kommentar: Unsere Kommission hat neu das Lebendspendenregister hineingenommen. Es geht dabei darum, die Lebendspenden auch nachzuverfolgen, damit die Risiken besser abgeschätzt werden können. Ich möchte hier aber betonen, dass damit eine schlanke, einfache Form eines Lebendspendenregisters gemeint ist, das selbstverständlich nicht der Bund führen muss, sondern das an geeignete Organisationen - die es in diesem Bereich ja gibt - ausgelagert werden kann.