Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-09-18
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18
Wortprotokoll
Es ist natürlich eine komfortable Situation, wenn man offene Türen einrennt; da kann man höchstens noch versuchen, eine kleine Begründung nachzuschieben für das, was man angerichtet hat. Wir sind uns also einig - ich stimme der Kommission voll zu -, dass es darum geht, die Aussenpolitik mit der Demokratie zu versöhnen. Ich schlage aber vor, das auch wirklich auszudrücken und konsequent durchzuziehen. Es besteht hier nicht nur eine redaktionelle Differenz; ich befürchte vielmehr, dass auch eine materielle bestehen würde, und diese möchte ich ausräumen. Es geht um die Integration des innerstaatlichen und des völkerrechtlichen Prozesses. Ich versuche Ihnen diese Differenzen kurz aufzuzeigen.
Es gibt nach meiner Meinung beim Text der Kommission Verbesserungsbedarf in zwei Punkten, der eine betrifft das Wort "Bundesgesetz" und der andere das Wort "verpflichten":
Zum Wort "Bundesgesetz": Es ist nicht Sache des Vertrages, des Auslandes, der Verhandlungspartner, uns zu sagen, ob wir ein Bundesgesetz oder eine Verordnung des Bundes haben wollen, und es ist nicht Aufgabe des Vertrags zu entscheiden, ob wir eine bundesgesetzliche Regelung oder eine kantonalgesetzliche Regelung treffen wollen. Das ist nicht nur eine Formalität.
Zum Wort "verpflichten": Dieses könnte missverständlich sein; es ist nicht wesentlich, ob zur Umsetzung direkt oder indirekt verpflichtet wird - die Form ist irrelevant -, sondern es kommt darauf an, dass in der Sache dieses Ergebnis vorliegt.
[PAGE 502] Darum schlage ich Ihnen vor, aus dem bundesrätlichen Text die ersten drei Zeilen, mit dem Wort "Umsetzung", zu übernehmen, und damit klarzustellen, dass es um diesen weiteren Begriff geht - nicht nur um den Vollzug, sondern auch um die Umsetzung im Sinne von Artikel 46 der Bundesverfassung, soweit eben nicht die Kantone zuständig sind. Die Zuständigkeit der Kantone zur Umsetzung ist vorbehalten. Die zweite Änderung gegenüber dem bundesrätlichen Text: Es geht nicht nur um Rechte und Pflichten, sondern, wie die Kommission es gesagt hat, um alles, was in Artikel 164 der Bundesverfassung unter "wichtig" verstanden wird, also auch um die Leistungen, die dort erwähnt sind, und um die Aufgaben für die Kantone.
In diesem Sinne bitte ich Sie, unterstützt jetzt also durch Frau Bundesrätin Metzler und den Herrn Kommissionssprecher, diesem Antrag zuzustimmen.