Abate Fabio · Nationalrat · 2004-09-22
Abate Fabio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-22
Wortprotokoll
Hier geht es um die Anpassung des Strafmasses in Artikel 187 StGB. Heute wird nach diesem Artikel mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren oder mit Gefängnis bestraft, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt.
Im Mittelpunkt der Diskussion vor dem Inkrafttreten dieser Norm am 1. Oktober 1992 stand die Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen Jugendlichen sowie das Schutzalter. Leider hat sich in der Zwischenzeit in unserer Gesellschaft das Phänomen der Pädophilie verbreitet und wurde durch die Entwicklung bestimmter elektronischer Kommunikationsmittel unterstützt.
Als Gesetzgeber sind wir verpflichtet, unsere Verantwortung gegenüber dem Problem wahrzunehmen. Wir haben den Schutz der jugendlichen Opfer schon verbessert; ich erinnere an die Ausdehnung der Verjährungsfrist. Aber in Artikel 187 StGB bleibt ein Problem betreffend das Strafmass, das sicher nicht zu unterschätzen ist. Die Richter fühlen sich unwohl, weil die Untersuchungsarbeit von grossen Beweisschwierigkeiten begleitet ist. Richtigerweise hatte man in den gesetzlichen Bestimmungen auf eine detaillierte Beschreibung der sexuellen Handlungen verzichtet, um zu vermeiden, dass die jungen Opfer noch eine Mitwirkung, wie sie eine detaillierte Beschreibung der Handlung eben darstellt, leisten müssen und dadurch erneut traumatisiert würden. Die Feststellung des Sachverhaltes ist aber die Grundlage eines Verfahrens, und hier entstehen erhebliche Schwierigkeiten und Probleme. Ergebnis: In der Praxis kam es im Jahr 2000 zu 337 Verurteilungen gemäss Artikel 187 StGB. Wenn man Ferien und Wochenenden abzieht, bedeutet das mehr als eine Verurteilung pro Tag. Die Absicht des Gesetzgebers, nämlich die Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen Jugendlichen, hat damit nichts zu tun.
Das Strafmass ist somit anzupassen. Die Strafandrohung ist heute Zuchthaus bis zu 5 Jahren; und im Wiederholungsfall kann das Strafmass wie beim Tatbestand des Diebstahls auf 7,5 Jahre erhöht werden. Dann können die Strafen aufgrund mildernder Umstände auch noch reduziert werden. Das Ergebnis ist schliesslich eine klar unbefriedigende Situation. Man versucht, durch die oft schwierige Konstruktion einer Idealkonkurrenz diesen Mängeln abzuhelfen, aber das entspricht in keiner Weise einer Lösung.
Unabhängig von den juristischen Betrachtungen spielen auch politische Überlegungen eine entscheidende Rolle. Sicherlich haben Kommissionsmitglieder gegen diese Initiative gestimmt, um zu vermeiden, dass während der Kampagne gegen die Verwahrungsinitiative ein Schwachpunkt im Gesetz im Sinne einer Lücke zum Vorschein kommt. Wir haben aber dann bei der Abstimmung festgestellt, wie sehr unsere Intelligenz und unsere Spekulationen vom Volk geschätzt worden sind.
Ich bitte Sie, von Ihrer Überzeugung nicht abzuweichen, Ihre Verantwortung wahrzunehmen und dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.