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Eder Joachim · Ständerat · 2014-06-16

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-16

Wortprotokoll

Wie Sie dem vorliegenden Kommissionsbericht entnehmen können, hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur unseres Rates an ihrer Sitzung vom 20. Mai 2014 die vom Nationalrat am 6. März 2014 mit 99 zu 78 Stimmen angenommene Kommissionsmotion vorberaten. Mit 8 zu 1 Stimmen [PAGE 582] bei 1 Enthaltung beantragen wir Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen. Es hat sich keine Kommissionsminderheit gebildet. Die einzige Stimme für Annahme der Motion wurde aus Respekt vor der Schwesterkommission, die die Motion ja lanciert hat, abgegeben.

Die Mehrheit unserer Kommission ist der Meinung, dass derzeit vor allem drei Gründe gegen eine Annahme der Motion sprechen:

Es besteht erstens bereits eine klare Absichtserklärung unserer Landesregierung. Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung der Motion grundsätzlich einverstanden. Es erscheint ihm aber unmöglich, jene Verpflichtungen einzugehen, die gemäss dem sehr präzisen bzw. starren Wortlaut der Motion nötig wären. Der Bundesrat will das Anliegen aber im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2017-2020 aufnehmen, gemeinsam mit den Verantwortlichen der beiden ETH eine Anpassung des ETH-Gesetzes erarbeiten und dann dem Parlament vorlegen. Dieses Vorgehen wird in der bundesrätlichen Stellungnahme vom 20. November 2013 klar zum Ausdruck gebracht. Bundesrat Schneider-Ammann hat zudem am 6. März 2014 bei der Beratung der Motion im Nationalrat diesen Punkt nochmals klar bekräftigt und bestätigt.

Unserer Kommission scheint eine sorgfältig Prüfung des Motionsanliegens notwendig, sind doch noch wichtige juristische, völkerrechtliche, aber auch praktische Fragen abzuklären. Ich erwähne nur einige: Wie werden Grenzgänger behandelt, die den Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens unterliegen? Wie viel bezahlen Auslandschweizer, die selber keine Steuern in der Schweiz zahlen und auch keine Eltern haben, die bei uns Steuern zahlen? Wie müsste das Reziprozitätsprinzip umgesetzt werden? Wäre z. B. die Ungleichbehandlung zweier verschiedener EU-Staaten möglich? Wie gross wäre der administrative Aufwand der ETH?

Zum zweiten Punkt, der uns zur Ablehnung führt: Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 ist jetzt der Zeitpunkt für Gebührenerhöhungen für ausländische Studentinnen und Studenten ungünstig. Wir hatten ja bereits Retorsionsmassnahmen seitens der EU zu gewärtigen, indem die Schweiz von Forschungsprogrammen wie Erasmus plus oder Horizon 2020 ausgeschlossen und in den Status eines Drittlandes versetzt wurde; diese Tatsache ist ja allseits bekannt. Es wäre deshalb nicht nur psychologisch, sondern vor allem staatspolitisch absolut falsch, jetzt die Studiengebühren für ausländische Studierende erhöhen zu wollen. Eine solche Massnahme könnte zu einer weiteren Verunsicherung, ja sogar zu einer noch ernsthafteren Blockade führen und würde die eingeleiteten Schritte zur Wiederannäherung gefährden.

Der dritte und letzte Punkt: Mit einem vorschnellen Handeln verwehren wir allenfalls gut qualifizierten Arbeitskräften, auf die wir nach wie vor dringend angewiesen sind, den Zugang zu den ETH. In verschiedenen Disziplinen fehlt uns der Nachwuchs. Als Zentren der Innovation sind sowohl die ETH Zürich wie auch die ETH Lausanne in der Ausbildung von Fachkräften führend. Es wäre daher falsch, wenn die beiden ETH nicht für alle Interessierten offen und attraktiv bleiben würden. Im heutigen Zeitpunkt wäre die Annahme dieser Motion daher ein beträchtlicher Störfaktor.

Lassen wir also, so die Meinung der Mehrheit der Kommission, den Bundesrat und die Verwaltung ihre Abklärungen seriös machen. Sie werden im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft bestimmt eine befriedigende Lösung präsentieren; eine Lösung, die sozialverträglich ist, eine Lösung, welche das Gesamtsystem betrachtet und insbesondere auch den Qualitätswettbewerb berücksichtigt.

Im Auftrage unserer Kommission bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates auf Ablehnung der Motion zu folgen.

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