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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-05
Wortprotokoll
Wir alle verstehen das Anliegen der Studierenden gut. Der Handlungsbedarf ist völlig unbestritten. Es ist auch völlig unbestritten, dass die Jugend unsere Zukunft ist und dass jede Investition in die Jugend diesem Land letztlich zu seinem weiteren Gedeihen verhilft.
Heute geht es darum, dass wir miteinander das Machbare festlegen. Sie wissen, dass das Stipendienwesen schwergewichtig eine Angelegenheit der Kantone ist. Diese Rolle wurde den Kantonen im Zuge der Teilentflechtung der Aufgaben - ich spreche vom neuen Finanzausgleich - zugehalten. Die Kantone tragen die Hauptlast. Die Zahlen wurden bereits genannt: Im Jahr 2012 haben die Kantone 318 Millionen Franken für Stipendien und Studiendarlehen ausgegeben, rund die Hälfte davon, 162 Millionen Franken, im Tertiärbereich. Im neuen Finanzausgleich wurde bestimmt, dass der Bund den Kantonen im Gegenzug mit Subventionen entgegenkommt. Diese betragen aktuell 25 Millionen Franken, das heisst, dass sich der Bund an den Stipendien und den Studiendarlehen in der Grössenordnung von 15 Prozent beteiligt. Diese pauschalen Subventionen des Bundes werden, wie bekannt, im Ausbildungsbeitragsgesetz geregelt.
Die Ausbildungsbeiträge sind ein wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Vor diesem Hintergrund - ich sage es noch einmal - hat der Bundesrat natürlich auch Verständnis für die Anliegen der Initianten. Lassen Sie mich beim Thema Chancengerechtigkeit zwei Aspekte besonders hervorheben:
Zum Ersten müssen wir Sorge dazu tragen, dass die Studierenden in den verschiedenen Kantonen einen gerechten Zugang zu Stipendien erhalten. Das kantonale Stipendien-Konkordat ist mit seiner Harmonisierungsbestrebung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es geht dabei nicht um Gleichmacherei, denn die Bedürfnisse in den Kantonen sind unterschiedlich. Es spielt eine Rolle, ob man Universitätskanton ist oder nicht. Das Konkordat legt aber einen zentralen Mindeststandard fest. Vor diesem Hintergrund nimmt der Bundesrat mit Genugtuung zur Kenntnis, dass bisher doch bereits 16 Kantone dem Konkordat beigetreten sind. Der Bundesrat unterstützt also diesen Weg. Den indirekten Gegenvorschlag hält er in Ergänzung zum Konkordat der Kantone für den richtigen Weg.
Zum Zweiten müssen wir auf die Chancengerechtigkeit innerhalb des Bildungssystems achten. Denn es wäre höchst problematisch, wenn die Hochschulbildung und die höhere Berufsbildung gegeneinander ausgespielt würden. Beide sind gleichwertig - um es auch bei dieser Gelegenheit zu sagen. Das interkantonale Stipendienkonkordat bringt ganz klar zum Ausdruck, dass die höhere Berufsbildung in all ihren Ausprägungen mitgedacht ist. Der Bundesrat unterstützt mit seinem Gegenvorschlag diese Haltung ausdrücklich. Ein Ausspielen könnte sich auch finanziell niederschlagen. Jede Erhöhung der Bundesbeiträge im Stipendienwesen müsste dann natürlich an anderer Stelle im BFI-Bereich kompensiert werden.
Was die Volksinitiative will, ist bestens bekannt: Sie will einen Systemwechsel. Die Rechtsetzungs- und Finanzierungskompetenz für das Stipendienwesen im Tertiärbereich soll von den Kantonen weg auf den Bund verlagert werden. Das zweite Ziel heisst: Vereinheitlichung der Vergabekriterien durch den Bund.
Was wären die Konsequenzen? Sie sind alle schon aufgezählt worden. Ich halte meinerseits nur fest, dass dieser Kompetenzwechsel mit wirklich weitreichenden finanziellen Folgen für den Bund verbunden wäre. Der Bund würde dann nämlich mit zusätzlichen Beträgen von jährlich 450 bis 500 Millionen Franken belastet werden. Das wäre etwa gleich viel, wie wir heute für das ganze Fachhochschulsystem ausgeben; das wäre etwa zwanzigmal so viel, wie wir heute an Stipendiensubventionen zugunsten der Kantone investieren. [PAGE 458]
Wir können das Geld letztlich nicht aus dem Hut zaubern. Wir hätten mit Sicherheit eine anspruchsvolle Kompensationsdiskussion vor uns. Wenn ich noch daran erinnern darf, dass es weitere Anliegen mit gewichtigen Finanzkonsequenzen im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2017-2020 gibt, ich rede von den Prüfungsvorbereitungen, ich rede vom wissenschaftlichen Nachwuchs, um nur die gewichtigsten Bereiche zu nennen. Die Initiative gefährdet also eine eingespielte Rollenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Die Annahme der Initiative würde vor allem auch in eine Grundsatzdiskussion rund um den NFA führen.
Der bundesrätliche Vorschlag ist ein schlanker Gesetzentwurf. Er nimmt die Anliegen der Studierenden zumindest teilweise auf, indem die kantonalen Prozesse zur Harmonisierung der Stipendien gefördert und beschleunigt werden. Künftig werden nur noch jene Kantone Anspruch auf Bundesbeiträge haben, welche die formellen Bestimmungen des Konkordates erfüllen. Ich beziehe mich ausdrücklich auf die Artikel 3, 5 bis 14 und 16 des Konkordates, nicht aber auf Artikel 15.
Lassen Sie mich in aller Kürze vier Aspekte des indirekten Gegenvorschlages des Bundesrates erwähnen:
1. Die in der Bundesverfassung und im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs festgelegten Zuständigkeiten von Bund und Kantonen werden mit dem Gesetzentwurf weiterhin respektiert. Eine Kompetenzverschiebung findet nicht statt. Die NFA-Treue des bundesrätlichen Vorschlages spiegelt sich auch im Modus der Verteilung der Bundesbeiträge.
2. In der bundesrätlichen Vorlage wurde ausdrücklich auf eine Vorgabe des Bundes hinsichtlich der Höhe der Stipendien verzichtet; ich verweise wieder auf den bekannten Artikel 15 des Konkordates. Unserer Ansicht nach würde der Bund mit einer solchen Vorgabe der materiellen Harmonisierung seine verfassungsmässigen Kompetenzen überschreiten. Gravierend wäre sicher auch, dass nach derzeitigem Stand eine gewisse Anzahl Kantone, nämlich sieben, auf diesem Wege ihr Anrecht auf Bundessubventionen verlieren würden.
3. Die Gleichbehandlung der Stufen Tertiär A und B muss gegeben sein; ich habe das schon gesagt, will es aber ganz bewusst noch einmal betonen. Das Konkordat hat das bereits sichergestellt, und es wird auch im Gesetz bestätigt.
4. Im Interesse einer grossen Mehrheit der Kantone verzichtet der Bund explizit auf die Übernahme einzelner Artikel aus dem Stipendienkonkordat. Das scheint mir auch aus Bundessicht absolut nicht wichtig zu sein, damit wir keine Parallelgesetzgebung installieren; eine solche brächte das Risiko mit sich, dass es immer wieder zu Divergenzen und damit zu Klärungsbedarf käme.
Fazit: Der Gegenvorschlag ist pragmatisch, was er festlegt, ist machbar, die Zielsetzungen der Initianten werden damit ein gutes Stück weit erfüllt. Der Bundesrat unterstützt den Harmonisierungsprozess der Kantone, die Rollenverteilung zwischen Bund und Kantonen bleibt bestehen, der Entwurf des Bundesrates wird von einer grossen Mehrheit der Kantone mitgetragen.
Bei einer Annahme der Initiative, um es noch einmal zu sagen, würde einerseits der Ratifizierungsprozess des Konkordats durch die Kantone zum Erliegen kommen, andererseits müssten wir uns auch mit beträchtlichen finanziellen Konsequenzen beschäftigen. Diese Risiken sollten wir vermeiden. Deshalb bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den indirekten Gegenvorschlag, wie er Ihnen vom Bundesrat vorgelegt wurde, zu unterstützen.
[VS]