Bieri Peter · Ständerat · 2014-06-05
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-05
Wortprotokoll
Auch wenn ich vorhin als Methusalem bezeichnet worden bin, Herr Eberle, möchte ich mich jetzt doch zur Jugend und zur Bildung äussern. Ich kann das auch mit einer gewissen persönlichen Erfahrung tun, war ich doch selber im Bildungsbereich tätig. Der Zugang zur Bildung sollte in einer nach Gerechtigkeit strebenden Gesellschaft nicht von finanziellen Möglichkeiten oder Beschränkungen abhängen. Diese Erkenntnis teilt denn auch dem Staat die Aufgabe zu, jene bei der Ausbildung zu unterstützen, die sich dies aufgrund ihrer Möglichkeiten oder aufgrund ihrer Herkunft nicht leisten können. Das Gesellschaftsverständnis, das wahrscheinlich von den meisten von uns hier geteilt wird, nämlich zuerst Eigenverantwortung wahrzunehmen, Subsidiarität zu verfolgen und Solidarität zu üben, soll auch im Bereich der Ausbildungsfinanzierung zum Tragen kommen.
Von den finanziellen Möglichkeiten allein hängt jedoch der Zugang zur Ausbildung auf der Tertiärstufe nicht ab. Vielmehr entscheiden auch andere Faktoren, ob jemand erfolgreich einen Abschluss auf dieser Stufe erreicht. So etwa stellt, wie der Bundesrat in seiner Botschaft schreibt, der Bildungsbericht 2010 fest, dass die soziale Herkunft junger Menschen wesentlich den Zugang zur Bildung beeinflusst. Es gibt weitere Faktoren, welche diesen Zugang zur Bildung erleichtern oder erschweren können. Ich denke an die Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund, an die Vereinbarung beruflicher und familiärer Verpflichtungen von jungen Menschen oder an die unterschiedliche Qualität vorbereitender Schulen, welche junge Menschen auf die Tertiärbildung vorbereiten. Wenn wir im Folgenden über Stipendien und damit über das Geld sprechen, dann sollte man nicht vergessen, dass diese Faktoren genauso wichtige Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Studienabschluss darstellen. Wenn ich an meinen persönlichen Bildungsweg zurückdenke, so war es für mich damals absolut entscheidend, dass mein Primarlehrer damals meine nichtakademisch ausgebildeten Eltern darauf aufmerksam machte, mich ins Gymnasium zu schicken. Das war für meine ganze Lebensentwicklung eigentlich der entscheidende Moment.
Es ist zuzugeben, dass eine Ausbildung nicht zu meistern ist, ohne über die minimalen finanziellen Mittel zu verfügen. Dass das heutige System der Ausbildungshilfe verbesserungsfähig ist, wird dann klar, wenn zwei Studierende mit gleichen Voraussetzungen und gleichem finanziellem Hintergrund je nach Kanton völlig unterschiedliche Voraussetzungen, sprich Stipendien, erhalten. Diese Thematik war denn schon des Öfteren bei uns im Parlament Gegenstand von Vorstössen und Begehren. Damit sich die Kantone zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen, dem im Jahr 2009 beschlossenen Stipendienkonkordat, endlich zusammengerauft haben, war mitunter ein wiederholtes Winken mit dem Zaunpfahl politischer Vorstösse nötig, womit als Alternative der Bund zum Handeln gezwungen werden könnte. Ich erinnere mich an verschiedenste Diskussionen, die wir in der WBK über all die Jahre hinweg mit der EDK geführt haben. Bewegung in die Sache ist mitunter mit dem NFA gekommen, wo es zu einer Aufgabenzuteilung kam, für welchen Bereich die Kantone allein zuständig sind, was alleinige Bundessache ist und für welchen Bereich eine Verbundlösung zu finden ist.
Diese Abwägung erfolgte jedoch stets im Lichte des Grundsatzes, dass diejenige staatliche Ebene, die eine Aufgabe finanziert, auch die Bedingungen für den Zugangs zu dieser Leistung möglichst selbstständig festlegen kann.
Die uns heute vorliegende Initiative will diese mit dem NFA gefundene Lösung durchbrechen, indem sie die Vergabekriterien auf Bundesebene definiert und vereinheitlicht. Dies würde das von den Kantonen vereinbarte Stipendien-Konkordat, das gerade einmal vor einem Jahr in Kraft gesetzt [PAGE 456] wurde, als obsolet erscheinen lassen. Als Vertreter der Kantone, die dem föderalen Gedanken verpflichtet sein sollten, sollte uns eine solche Forderung hellhörig machen. Die Initiative ist aber insofern konsequent, als sie nicht nur die Gesetzgebung, sondern auch die Finanzierung dann grösstenteils auf die Bundesebene verschiebt und die Kantone zu Vollzugsorganen und Mitfinanzierern degradiert.
Im Lichte der beim NFA getroffenen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen sollte man diese Initiative ablehnen. Die Kantone verfügen mit dem NFA über erhebliche zusätzliche freie Mittel. Mit dem Stipendien-Konkordat haben sich die beigetretenen Kantone verpflichtet, Stipendien in einem vergleichbaren Rahmen auszuschütten. Diejenigen Kantone, die bis anhin dem Konkordat nicht beigetreten sind - dazu gehört auch mein Kanton -, werden mit dem neuen Bundesgesetz de facto dazu verpflichtet, die Konkordatsrichtlinien ebenfalls einzuhalten, wenn sie auch in Zukunft Bundesbeiträge erhalten wollen. Es ist übrigens nicht so, dass Kantone, die bis anhin dem Konkordat nicht beigetreten sind, in jedem Fall schlechtere Voraussetzungen bieten. Nachdem wir nun nach langer Zeit eine taugliche Lösung gefunden haben, sollten wir aber bei der Zuteilung der Mittel nicht wieder einen anderen Verteilschlüssel zur Anwendung kommen lassen.
Mit dem NFA haben wir gezielt Bundesbeiträge von kantonalen Leistungen entkoppeln wollen. Das war ein Ziel dieser ganzen Übung, die wir beim NFA gemacht haben. Diesen Grundsatz sollten wir hier nicht schon wieder über Bord werfen, zumal ja auch aufgrund erster Verlautbarungen zum Wirksamkeitsbericht zum NFA kein grosser Veränderungswille zum Ausdruck gekommen ist. Bei einem Systemwechsel würde man diesen Pfad der Tugend wieder verlassen und zum Prinzip "Wer viel ausgibt, erhält vom Bund auch viel" zurückkehren. Ich meine, das wäre der falsche Weg.
So weit einige Gedanken zu dieser Thematik. Ich ersuche Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und der Gesetzesvorlage zuzustimmen.