AB 155382
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei Artikel 11 der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Es wurde gesagt: Das Weiterbildungsgesetz ist ein Grundsatzgesetz, und das soll es bis ganz am Schluss auch bleiben. Fördermöglichkeiten für Projekte bestehen in den Spezialgesetzen, ganz besonders im Berufsbildungsgesetz. Hier im Weiterbildungsgesetz braucht es keine neue Förderinfrastruktur. Es sei auch daran erinnert: In Artikel 12 werden die Finanzhilfen an die Organisationen der Weiterbildung geregelt, und genau diesen Organisationen sind dann auch Möglichkeiten gegeben, die Aufgabe der Sensibilisierung wahrzunehmen. Damit ist das Sensibilisierungsthema abgedeckt.
Folgen Sie der Kommissionsmehrheit! Lehnen Sie den Antrag der Minderheit ab, und räumen Sie auf diesem Weg eine Differenz zum Ständerat aus!
Bei Artikel 12 Absatz 4 empfehle ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit und damit dem Ständerat zu folgen. Es ist eine Angelegenheit, die auf Verordnungsstufe geregelt werden muss. Dann ist, wie auch wiederholt gesagt worden ist, eine Befristung der Beitragsperiode ohnehin gegeben, nämlich schon alleine dadurch, dass jeweils im Vierjahresrhythmus die BFI-Botschaft die Grundlage darstellt.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen; die Befristung gehört auf Verordnungsstufe geregelt.