Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-03-18
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-18
Wortprotokoll
Die Grünliberalen werden bei den Artikeln 4 und 5 jeweils die Minderheit unterstützen. Zur Begründung brauche ich nichts mehr zu sagen. Ich habe da den Ausführungen der Minderheitssprecher nichts beizufügen.
Bei Artikel 9 unterstützen wir aber aus Überzeugung die Mehrheit. Dort geht es ja darum - Sie haben es gehört -, ob der Wettbewerb beeinträchtigt wird oder eben nicht. Der Marktpreis kann zwar nicht exakt ermittelt werden, weil er per definitionem keinem exakten Frankenbetrag entspricht. Der Marktpreis ist der Preis, der sich auf einem Markt, das heisst durch das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, einstellt; der Marktpreis wird entsprechend variieren und sich irgendwo einmitten. Das ist frankenmässig also kein klarer Betrag. Zudem sind in Einzelfällen unerwünschte Mechanismen denkbar, beispielsweise, dass ein öffentlicher [PAGE 378] Anbieter zu höheren Preisen anbieten sollte, als er sie eigentlich kalkuliert hat. Dennoch unterstützen wir die Mehrheit. Wir sind auch mit dem "oder" in der Formulierung absolut einverstanden, denn es kann nicht die Meinung sein, dass die Buchstaben a und b kumulativ gelten müssen; es soll vielmehr das eine oder das andere zutreffen. Nur mit der Mehrheit werden öffentliche und private Anbieter gleich lange Spiesse haben.
Der Vertreter der Minderheit hat es angesprochen, ich möchte es etwas ausführen: Mit der Formulierung der Minderheit können absurde Situationen entstehen. Stellen Sie sich vor: Ein öffentlicher Anbieter führt erfolgreich gut eingeführte Weiterbildungskurse durch, und er steht nicht in Konkurrenz mit privaten Anbietern. Nun findet ein privater Anbieter Gefallen an diesem Thema und betrachtet es als interessantes, für ihn lukratives Geschäftsfeld. Gemäss Antrag der Minderheit soll es nun alleine durch den Markteintritt des Privaten dem öffentlichen Anbieter verboten sein, die gut eingeführten Kurse weiter durchzuführen, da er nun im Wettbewerb mit einem privaten Anbieter steht. Das kann doch nicht Ihr Wille sein. Es wird zwar in der Diskussion immer wieder versichert, dass der Gesetzesartikel nicht so gemeint ist, es ist jedoch nicht vorherzusehen, wie Gerichte die Formulierung auslegen werden. Gehen Sie deshalb kein Risiko ein, schaffen Sie Klarheit, unterstützen Sie wie die Grünliberalen die Mehrheit.