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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-06-18

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-06-18

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit bei Artikel 622 zielt darauf ab, die Inhaberaktien abzuschaffen. Das lehnt die BDP-Fraktion ab. Es wären etwa 50 000 Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien betroffen. Dies würde einen riesigen Aufwand für all diese Gesellschaften bedeuten. Diese Änderung ist nicht zwingend erforderlich, um die Gafi-Vorgaben zu erfüllen, weshalb die BDP-Fraktion diese Änderung ablehnt.

Bei Artikel 697i scheint es so, als würde man mit dem Antrag der Mehrheit Familienunternehmen oder kleinere KMU vor zu grosser Bürokratie schützen. Der Schwellenwert des Kapitals des betroffenen Unternehmens von 250 000 Franken ist jedoch völlig willkürlich festgesetzt. Wer garantiert uns denn, dass sich alle Unternehmen, welche unter diesem Schwellenwert kapitalisiert sind, an das Geldwäschereigesetz halten? Da wir dies nicht garantieren können, ist dieser Schwellenwert eher willkürlich. Wir müssen uns hier darauf einigen, dass wir alle Unternehmen der Meldepflicht unterstellen. Die BDP-Fraktion wird darum bei Artikel 697i gemäss Ständerat und Bundesrat und damit mit der Minderheit I stimmen.

Ich gehe nicht auf alle Artikel in diesem Block 2 ein, sondern nur noch auf Artikel 697j. Hier bittet Sie die BDP-Fraktion, mit der Mehrheit zu stimmen. Der Antrag der Minderheit I ginge über die Gafi-Anforderungen hinaus, weshalb unsere Fraktion diesen Minderheitsantrag ablehnt.