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Vogler Karl · Nationalrat · 2014-06-18

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-18

Wortprotokoll

Sehr vieles wurde jetzt im Rahmen des Eintretens zu dieser Vorlage bereits gesagt. Ich verzichte daher auf Wiederholungen und beschränke mich darauf, Ihnen die Position der CVP/EVP-Fraktion zu diesem Geschäft als Ganzem kurz darzulegen.

Um es vorwegzunehmen: Die CVP/EVP-Fraktion ist ebenfalls für Eintreten auf diese Vorlage und lehnt die Minderheitsanträge auf Nichteintreten wie auch auf Rückweisung vonseiten der SVP-Fraktion klar ab.

Die CVP/EVP-Fraktion will den Missbrauch des Finanzplatzes Schweiz wie auch des Finanzsektors zu kriminellen Zwecken möglichst verhindern. Das ist wichtig, wenn die Schweiz auch in Zukunft einen starken und erfolgreichen Finanz-, aber auch Werkplatz haben will. Eine qualitativ hochstehende Regulierung, die sich an internationalen Standards orientiert, ist Garant einer nachhaltigen Finanzmarktpolitik, aber auch Grundlage der Wettbewerbsfähigkeit unserer Finanzbranche. Man darf feststellen: Die Schweiz hat in den letzten Jahren im Bereich der Missbrauchsbekämpfung und der Geldwäschereiregulierung sehr vieles gemacht, und zwar gut gemacht.

Unsere Fraktion hält aber auch fest, dass sie nicht bereit ist, über das hinauszugehen, was die in der Gafi vertretene Staatengemeinschaft tatsächlich verlangt. Wir wollen das Notwendige umsetzen, darüber hinaus aber keinen unnötigen Swiss Finish vornehmen. Auch ist die CVP/EVP-Fraktion nicht bereit, neue Regulierungen anzunehmen, welche von der Gafi nicht verlangt werden, beispielsweise Einschränkungen bei den Bargeldzahlungen. Bei allem [PAGE 1168] internationalen Druck gilt es, Augenmass zu bewahren und bei den Regulierungen nicht zu überborden. Als Legislative müssen wir uns bewusst sein, dass sich die vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere auch im Obligationenrecht, nicht nur auf die grossen Finanzdienstleister und die grossen Unternehmungen auswirken, sondern auch Auswirkungen bis hin zu den kleinen Gewerbebetrieben und Dienstleistungsunternehmen haben werden.

Stichworte, was die Änderungen im Obligationenrecht betrifft, sind etwa das Verzeichnis über die Inhaberaktien oder die Pflicht zur rechtzeitigen Meldung beim Erwerb von Inhaberaktien; andernfalls droht, mindestens gemäss Entwurf, eine strafrechtliche Sanktionierung.

Unsere Fraktion stellt sich im Übrigen dezidiert hinter die Beibehaltung der Inhaberaktien und lehnt einen Minderheitsantrag, wonach nur noch Namenaktien zulässig sein sollen, klar ab. Mit den im Entwurf und in den Anträgen der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Änderungen kann die entsprechend notwendige Transparenz gewährleistet werden, und damit sind auch die Voraussetzungen für die entsprechende Akzeptanz anlässlich des anstehenden nächsten Länderexamens geschaffen.

Die CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, dass uns der Bundesrat insgesamt eine gute, akzeptable Vorlage unterbreitet hat. Sie ruft aber, was einzelne Punkte betrifft, noch nach Anpassungen - entsprechend den Anträgen der Kommissionsmehrheit. Wie gesagt, will unsere Fraktion nur das umsetzen, was von der Gafi wirklich verlangt wird und was andere Länder ebenfalls eingehen. Wir werden uns in der Detailberatung entsprechend äussern.

Die CVP/EVP-Fraktion ist - ich habe es bereits gesagt - für Eintreten. Sie wird somit den Nichteintretensantrag wie auch den Rückweisungsantrag vonseiten der SVP-Fraktion ablehnen. Wir sind der Meinung, dass solche Manöver unserem Finanzplatz abträglich sind.