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Flach Beat · Nationalrat · 2014-06-18

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Der Schweizer Finanzplatz ist für die Wertschöpfung, den Erfolg des Werkplatzes, die Beschäftigung und die Steuereinnahmen von grosser Bedeutung für uns. Er ist angewiesen auf international akzeptierte Regeln, damit unser Zugang zu allen relevanten Märkten auf der Welt gesichert ist. Die Einhaltung der FATF/Gafi-Bestimmungen, der Richtlinien der OECD und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes gehören zu diesen Regeln; das können wir nicht negieren. Unser Finanzplatz ist international stark vernetzt, sehr aktiv und attraktiv. Dies zieht natürlich auch Aufmerksamkeit auf sich, nicht nur von gerngesehenen Handels- und Marktpartnern, sondern eben auch von Leuten, die unseren Finanzplatz missbrauchen wollen, um dreckiges Geld aus kriminellen Quellen sauber zu waschen. Die Grünliberalen stehen für einen Finanzplatz ein, der zum Nutzen der Gesamtwirtschaft und zur Sicherung unseres Wohlstandes auf sauberes Geld angewiesen ist. Wir wollen einen Markt, der ausschliesslich mit korrekt versteuertem, sauberem Geld operiert.

Darum werden wir auf diese Gesetzesänderung im Rahmen der minimalen Anpassungen an die Gafi-Empfehlungen 2012 eintreten, dies, obwohl es anlässlich der Beratungen in unserer Kommission auch Anlass dazu gegeben hätte, das Geschäft zurückzuweisen. Die Suche nämlich nach dem, was die Gafi und das Global Forum tatsächlich zwingend von der Schweiz an Gesetzesänderungen erwarten, damit wir die nächsten Audits auch wirklich überstehen, und die Suche danach, was denn die minimalen Anforderungen sind und wo tatsächlich bereits der sogenannte Swiss Finish beginnt, erinnerte an Fischen im Trüben. Zu unklar waren mitunter auch die Antworten der geschätzten Frau Bundesrätin und der Verwaltung. Und auch die Botschaft blieb - mir zumindest - einige Antworten schuldig.

Letztlich beruht unser Fischen im Trüben aber auch auf der Tatsache, dass sich die Gafi-Empfehlungen eben nicht an unser Rechtssystem richten, sondern sehr allgemein gehalten sind und Massnahmen zur Schaffung von Transparenz auf einer universellen Ebene fordern. Bestes Beispiel dafür ist die Frage der Steuerhinterziehung als Vortat zur Geldwäscherei. Die Gafi-Empfehlung sieht hier einen sehr abstrakten Anknüpfungspunkt vor, der nicht auf unsere Rechtsordnung abzielt. Das Fischen im Trüben bedeutet hier, dass wir versuchen müssen, die Gafi-Vorgaben so sinngemäss, so sinnvoll und so praxistauglich wie möglich umzusetzen. Das kommt nicht dem Ansinnen gleich, hier irgendwie zu versuchen, ein Schlupfloch zu schaffen, sondern es handelt sich schlicht und ergreifend um die Suche danach, was eigentlich sinnvoll ist und was die Gafi dann tatsächlich fordert. Wir werden in der Detailberatung nochmals darauf zurückkommen.

Ich bin mir übrigens auch nicht sicher, ob alle Fische, die wir so an Land gezogen haben, tatsächlich Gafi-Fische sind. Wir haben aber mindestens einen Fisch ins Boot unserer Gesetzgebung geholt, der jetzt schon stinkt, und zwar, wie es sich gehört, vom Kopfe her: Wir wollen nämlich uns Bundesparlamentarier aus der Liste der politisch exponierten Personen herausnehmen. Das ist ein dicker Fisch, und wir werden darüber nochmals beraten müssen. Wir werden hier klar den entsprechenden Minderheitsantrag unterstützen.

Bei der Frage, wie weit Barzahlungen in unterschiedlichen Bereichen Gafi-konform sind, scheint uns noch erheblicher Erklärungsbedarf zu bestehen. Beim Kauf von Liegenschaften scheint uns eine Einschränkung der Möglichkeit zur Barzahlung sinnvoll und praktikabel zu sein und den Gafi-Empfehlungen auch zu entsprechen - immer im Hinblick auf die Art und Weise, wie das hier bei uns gesetzlich geregelt ist. Bei der Frage, ob dies auch bei Fahrniskäufen gelten solle, werden wir die Mehrheit unterstützen, dies auch mit dem Wunsch, hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, damit dieser die Wirkungsfähigkeit oder eben Nutzlosigkeit einer entsprechenden Regel noch einmal prüft.

Zusammenfassend: Wir werden selbstverständlich eintreten und die Rückweisung ablehnen; danach werden wir grösstenteils der Mehrheit folgen. Die Rückweisung macht nun tatsächlich keinen Sinn, weil mit dem Steuerbereich einer der wesentlichsten Inhalte aus dem Gesetz entfernt werden soll.

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