Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-06-18
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-18
Wortprotokoll
Bei der Gafi-Vorlage handelt es sich sicher um eine zentrale Vorlage mit [PAGE 1161] Bezug auf den Kampf um einen sauberen Finanzplatz. Es geht um nichts anderes als um die Wirksamkeit und Effektivität des Kampfes gegen Geldwäscherei. Die Gafi ist eine von der G-7 lancierte Gruppe, die sich genau diesen Kampf zum Inhalt gemacht hat. Es geht um den Kampf gegen Missbrauch des Finanzplatzes für kriminelle Zwecke. Bemerkenswerterweise war es die Schweiz, die in der Gafi von Anfang an - das war 1989 - eine zentrale Rolle gespielt hat.
Die Gafi hat verschiedene Anpassungen vorgenommen. Die letzte Revision ihrer Garantien datiert von 2012. Dieses Datum ist kein Zufall. Im Lichte der Finanzkrise und im Lichte der Krise des Bankgeheimnisses wurden neue Garantien normiert. Bekannt ist auch die Offshore-Leaks-Affäre, auf welche die Gafi natürlich ein besonderes Augenmerk legte. Bereits im Jahre 2005 hatte die Gafi bei einer Revision respektive Evaluation moniert, dass die Schweiz nicht alle Vorgaben einhalte. Sie müssen wissen, dass die nächste Evaluation für das Jahr 2015 vorgesehen ist. Wir haben zwar die nationale Gesetzgebung hierzulande regelmässig angepasst - die letzte Revision datiert von 2009 -, immer noch gibt es aber Pendenzen. Genau diese Pendenzen sind mit dieser Revision nachzuholen. Es geht - das muss beigefügt werden - gleichzeitig auch um die Vorgaben des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke. Da steht - das werden wir in der Detailberatung dann näher betrachten - vor allem der ganze Bereich der Feststellung der berechtigten Person bei den Inhaberaktien im Vordergrund.
Wenn wir nun auf diese Revision eingehen, sind es sieben Punkte, die die Botschaft in den Vordergrund gerückt hat:
1. Transparenz bei juristischen Personen bezüglich der berechtigten Person bei Inhaber- und Namenaktien.
2. Konkretisierung der Pflichten der Finanzintermediäre bei Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung der juristischen Person.
3. Ausdehnung des Begriffs der politisch exponierten Personen - die zum beliebten und berühmten Kürzel PEP geworden sind - auf inländische PEP sowie auf PEP bei zwischenstaatlichen und nunmehr auch auf PEP bei interkantonalen Organisationen. Hier hat die Mehrheit eine Einschränkung vorgenommen mit Bezug auf die Bundesversammlung; wir kommen darauf zurück. Zudem haben aber zuerst der Ständerat und dann auch die Nationalratskommission, Ihre Kommission für Rechtsfragen, im Zusammenwirken mit dem Bundesrat eine Ausweitung auf Sportverbände - eine dringend nötige Ausweitung! - legiferiert.
4. Schwere Steuerdelikte werden zu Vortaten der Geldwäscherei. Dieser Punkt bildet sicher den Kernpunkt der Auseinandersetzung. Dies ist gewissermassen eine Vorgesetzgebung mit Bezug auf die Erfüllung der Gafi-Norm, derweil die Hauptauseinandersetzung über die künftige Handhabung des Steuerstrafrechts in einer späteren Vorlage erfolgen wird.
5. Barzahlungslimite bei Fahrnis- und Grundstückkauf. Die Mehrheit ist bei dieser in der Botschaft vorgeschlagenen Begrenzung dem Bundesrat und auch dem Ständerat nicht gefolgt; wir werden darauf zurückkommen.
6. Das Verdachtsmeldesystem als zentrales Element des ganzen Funktionierens der Geldwäschereibekämpfung muss verbessert werden. Hier ging die Mehrheit davon aus, dass das heutige System dem neu vorgeschlagenen System vorzuziehen ist.
7. Sanktionen im Bereich der Terrorismusfinanzierung. Dieser Bereich blieb in der Kommissionsberatung unbestritten.
Auf dem Tisch liegt nun ein Nichteintretensantrag der Minderheit Rutz Gregor. Nichteintreten heisst: Die Schweiz macht nichts. Was die Gafi uns sagt, ist Schall und Rauch. Uns ist es wurst, wenn die Schweiz auf eine schwarze Liste kommt - nach uns die Sintflut! Ich ersuche Sie, diesem Nichteintretensantrag nicht stattzugeben. Es ist auch nicht im Sinne des Finanzplatzes selbst, hier nicht zu handeln - im Gegenteil: Es ist ja gerade der Finanzplatz, der ein Interesse daran hat und haben muss, aus dem Sog der Anrüchigkeit herauszukommen. Die Kommission hat den Nichteintretensantrag mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Sodann sind wir mit einem Rückweisungsantrag der Minderheit Nidegger konfrontiert. Er will eine neue Vorlage, beruhend einzig auf den Empfehlungen der Gafi, ohne Steuerbereich. Das ist natürlich ein bisschen ein schwieriges Unterfangen, weil ja gerade der Steuerbereich ein zentrales Element dieser Richtlinien beschlägt. Das heisst, wenn Sie eine Rückweisung ohne Steuerbereich beschliessen, dann entkernen Sie die Vorlage dergestalt, dass sich eigentlich in diesem Bereich bezüglich Geldwäschereibekämpfung nichts ändert. Es ist aber ein zentraler Punkt der Gafi und auch das Ansinnen des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission, hier eine Bereinigung vorzunehmen und schwere Steuerdelikte als Geldwäschereivortaten gelten zu lassen.
Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt. Ich ersuche Sie, den Minderheitsantrag Nidegger ebenfalls abzulehnen.