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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-06-18

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Schweizer Finanzinstitute haben in der Vergangenheit mit unversteuerten Geldern gearbeitet, zum Teil tun sie es noch heute. OECD, EU und viele Länder sind nicht mehr bereit, das hinzunehmen und in erheblichem Masse Steuersubstrat zu verlieren. Das steht hinter den Steuerstreitigkeiten, verwaltungsgerichtlichen Verfahren und Strafverfahren, Steueramtshilfeersuchen, Verhandlungen anderer Staaten mit der Schweiz usw. Tatsächlich müssen Verwaltungen und Gerichte in der Schweiz viel Zeit und Arbeit in Verhandlungen investieren, die Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehungen als Hintergrund haben. In einzelnen Fällen wurden in den USA bereits massive Bussen verhängt; betroffen waren UBS, CS und Bank Wegelin. Mit weiteren Bussen ist zu rechnen. Analoge Entwicklungen in anderen Ländern sind nicht auszuschliessen.

In diesem Zusammenhang stellen sich zwei wichtige Fragen: Sollen erstens Banken die Zahlungen, die sich aufgrund rechtswidriger Handlungen ergeben, von den Steuern abziehen können? Muss zweitens der Staat die Kosten, die Verwaltungen und Gerichten aus Verhandlungen über diese Streitigkeiten erwachsen, ganz oder teilweise tragen?

Beide Fragen beantworten wir Grünen mit Nein. Es geht dabei nicht um "Banken-Bashing". Die Bevölkerung - und wir sind ein Teil davon - versteht nicht, warum sie die Folgen von Rechtsbrüchen privater Finanzinstitute mittragen soll. Es wird als stossend empfunden, wenn rechtswidriges Verhalten durch Steuerverminderung quasi noch belohnt wird. Es müssen nicht nur strafrechtliche Sanktionen, Zahlungen wie etwa Bussen, als Steuerabzüge ausgeschlossen sein, sondern auch weitere Zahlungen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, so z. B. Vergleichszahlungen. Auch wird es nicht verstanden, wenn die Allgemeinheit finanzielle Folgen solcher privatwirtschaftlichen Verfehlungen via Verwaltungsaufwand mitfinanzieren muss. Die internationalen Verhandlungen und Verfahren belasten Verwaltungs- und Gerichtskassen.

Das will die Motion betreffend die Folgekosten der Verfahren in den USA ändern. Wir bitten Sie: Nehmen Sie diese Motion an! Damit wird bei allen bestraften Banken möglich, was die Bundesversammlung bei der UBS mit einem Bundesbeschluss durchgesetzt hat.

Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. Er sagt, das Steueramtshilfegesetz enthalte schon eine Norm. Das Steueramtshilfegesetz enthält tatsächlich eine Norm, das trifft zu, aber leider nützt sie nicht genug. Es können nur Kosten der Eidgenössischen Steuerverwaltung überwälzt werden. Die aktuellen Bemühungen zur Beilegung des Steuerstreits der übrigen Banken mit den USA laufen aber unter der Federführung des Department of Justice, nicht auf Basis eines Amtshilfeersuchens. Da fehlt bis auf den heutigen Tag die gesetzliche Grundlage für die Kostenüberwälzung. Diese gilt es rasch zu schaffen, das gebietet auch die Rechtsgleichheit. Im Einzelnen - das räumen wir ein - ist das nicht einfach, aber es ist auch nicht unmöglich.

In diesem Sinne bitten wir Sie, die Motion anzunehmen.