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Landolt Martin · Nationalrat · 2014-06-18

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2014-06-18

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion hat diese dringliche Debatte in ihrer Entstehung nicht unterstützt. Sie bietet zwar einmal mehr die Möglichkeit, uns hier zu einem solchen Thema auszutauschen, aber üblicherweise führen solche Debatten weder zu Veränderungen noch zu Lösungen. Es ist aber dennoch absehbar, dass zunehmend auch beim Bundesrat die Bereitschaft entsteht, den Status quo in Bezug auf die Abzugsfähigkeit von Bussen zu überdenken. Die BDP-Fraktion hat sich deshalb entschlossen, nicht Interpellationen einzureichen, sondern das Ganze mit einer entsprechenden Motion konkret zu fordern. Wir haben eine Motion zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen eingereicht, die verlangt, dass der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen so anpasst, dass im In- und Ausland ausgesprochene Bussen und andere finanzielle Sanktionen mit Strafcharakter nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören.

Die Diskussion von heute betrifft eine Frage, die auch in der Lehre umstritten ist, nämlich die Frage, ob Bussen oder andere finanzielle Sanktionen mit Strafcharakter bei der Festsetzung des steuerbaren Reingewinns als geschäftsmässig begründeter Aufwand in Abzug gebracht werden können oder eben nicht. Die Rechtslage ist unklar, und auch das Bundesgericht hat sich bisher nicht zu dieser Frage äussern müssen. Versuchen wir doch als Parlament zusammen mit dem Bundesrat, hier Klarheit hineinzubringen! Es geht ja nicht darum, irgendjemanden im Nachhinein abzustrafen oder die Spielregeln während des Spiels zu ändern; es geht auch nicht um Vergangenheitsbewältigung. Es geht darum, für die Zukunft die Weichen richtig zu stellen, weil auch wir - nicht vor allem wir, aber wir auch - gehalten sind, aus dieser ganzen Thematik die richtigen Lehren zu ziehen. Eine Lehre muss aus unserer Sicht sein, dass wir die Gesetze entsprechend anpassen und die Grundlagen ändern, damit das, was jetzt stattfindet, in Zukunft eben nicht mehr stattfinden kann.

In diesem Sinne geht auch das Postulat Leutenegger Oberholzer in die richtige und in eine wichtige Richtung. Es rennt offenbar auch beim Bundesrat offene Türen ein. Ich denke, es ist sinnvoll, dass wir dieses Postulat hier unterstützen.

Die BDP-Fraktion wird auch die Motion Schelbert unterstützen. Wir haben ebenfalls eine Motion eingereicht, die das Anliegen von Kollege Schelbert konkretisiert, indem wir sagen, der Bundesrat solle eine Vorlage ausarbeiten, damit den Banken die Vollkosten auferlegt werden können, die der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Bereinigung des US-Steuerstreits entstanden sind und noch entstehen werden.

Ich denke, es ist gar nicht oder nur schwer zu erklären, wenn solche massiven Aufwände einfach als staatliche Gratisleistung betrachtet werden. Wenn Sie oder ich als einfache Bürgerinnen und Bürger einen neuen Führerausweis oder einen Strafregisterauszug bestellen, kommt vom Staat umgehend eine Rechnung. Die breite Bevölkerung bezahlt für jede Kleinigkeit, wenn sie etwas vom Staat braucht, und es gibt keinen Grund, dass dies für Banken im US-Steuerstreit anders sein sollte. Es ist erfreulich, dass offenbar bereits einzelne Banken auch Rechnungen bekommen haben und diese Rechnungen mit aller Selbstverständlichkeit bezahlt haben. Es wäre dann aber umso unerfreulicher, wenn sich irgendwann ein einzelnes Institut auf den Standpunkt stellen würde, dass eine solche Rechnung nicht zu bezahlen sei, weil eben die rechtliche Grundlage fehle. Diese rechtlichen Grundlagen möchten wir schaffen, damit solche Zahlungen nicht von der Freiwilligkeit und vom Entgegenkommen eines einzelnen Instituts abhängen.

In diesem Sinne möchte die BDP-Fraktion hier nicht einfach nur einen Beitrag zur heutigen Diskussion leisten, sondern einen Beitrag zu Lösungen.