von Graffenried Alec · Nationalrat · 2014-06-18
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-06-18
Wortprotokoll
Ich spreche ebenfalls zu den Bargeldzahlungslimiten. Sie werden von der Gafi ja nicht in dieser Form verlangt, entsprechen aber dem schweizerischen Konzept. Das ist bereits ausgeführt worden; die Frau Bundesrätin wird es sicher noch einmal erläutern.
Bargeldzahlungen sind immer geeignet, die Rückverfolgung zu unterbinden und - darum geht es eigentlich immer - Spuren zu verwischen. So, wie Sie beim Rendezvous in einer Bar, das Sie geheim halten wollen, bar bezahlen und nicht mit der Kreditkarte, bezahlen eben auch Kriminelle lieber bar. Bargeld eignet sich bekanntlich am besten für Geldwäscherei und spielt in der grenzüberschreitenden Kriminalität natürlich immer noch eine herausragende Rolle. Stichworte dazu sind Menschen-, Drogen- und Waffenhandel. Eine Einschränkung des Bargeldverkehrs trifft vielleicht schon auch einige Einzelpersonen, vor allem aber trifft sie die Kriminellen.
Herr Schwander, es geht eben nicht um ein Verbot, das ist nicht der Punkt; es geht um die Rückverfolgbarkeit und um die Aufklärung von Straftaten respektive von Vortaten. Damit können solche Fälle eben aufgeklärt werden. Das ist der Grund für diese Gesetzgebung; es ist sicher nicht Schikane, es ist aber auch nicht die Illusion, dass man Kriminelle von Bargeldzahlungen abhalten kann, wenn man ein Verbot ins Gesetz aufnimmt. Es geht vielmehr um die Rückverfolgbarkeit, um die Aufklärungsmöglichkeiten, um die Mittel, die wir den Strafverfolgungsbehörden in die Hände geben wollen.
Sind solche Barzahlungslimiten eine Einschränkung im Geschäftsverkehr? Ich glaube nicht. Frau Badran geht gerade aus dem Saal; das ist ja eigentlich die Frage, die sie gestellt hat. Heute ist es sogar im Viehhandel möglich, elektronisch zu bezahlen. Jeder Landwirt braucht heute für den Subventionsbezug einen PC; auch Landwirte beherrschen heute das E-Banking.
Zum Luxusgüter- und Kunsthandel - zwei Kategorien, die offenbar davon betroffen sind -: Warum gibt es dort noch Bargeldzahlungen in dieser Form? Es gibt schlicht und ergreifend keinen praktischen Grund dafür. Vielleicht sind sie üblich, vielleicht sind sie sexy. Die einzige Erklärung ist für mich: Es ist nur eine Frivolität, wenn jemand Beträge über 100 000 Franken bar bezahlen will. All diese Geschäfte lassen sich mit Gewissheit sicherer über eine Bank abwickeln als bar.
Herr Lüscher, Sie sind doch immer so überzeugend. Sie werden auch die internationale Klientel in Genf davon überzeugen können, dass in der Schweiz Beträge über 100 000 Franken nicht mehr bar bezahlt werden dürfen. Erklären Sie ihr das, ich vertraue auf Sie, Sie werden das hinkriegen.
Erst recht gilt das natürlich für das SchKG und den Grundstückkauf. Das sind überhaupt keine Spontankäufe, das sind immer Transaktionen, die eigentlich so auch geplant und beabsichtigt werden. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Barzahlung aus Sicherheitsgründen dort nicht zu beschränken. Man kann schon immer und überall die Freiheit bemühen, aber hier trifft die Beschränkung doch wirklich nur recht wenige rechtschaffene Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber eben vergleichsweise sehr viele Kriminelle. In diesem Saal wird ja viel über Sicherheit bzw. über fehlende Sicherheit geklagt und die Verbesserung der Sicherheitssituation gefordert. Hier können Sie eine konkrete Massnahme treffen. Ich bitte Sie daher - auch wenn Sie nur das Minimum machen wollen, wie überall in dieser Gesetzgebung -: Machen Sie hier das Minimum, aber machen Sie es richtig.
Ich bitte Sie daher im Namen der Grünen, dem Konzept des Bundesrates zu folgen bzw. dann auch die entsprechenden Minderheitsanträge bei den Bestimmungen des SchKG zu befürworten.