Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-22
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-22
Wortprotokoll
Am 28. Mai 2014 hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, ihm im Herbst 2014 eine Botschaft für einen Verpflichtungskredit zum erwähnten Ausbau des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung vorzulegen. Dem Aussprachepapier lag eine interne Kostenschätzung von 91 Millionen Franken zugrunde. Gleichzeitig wurde das EJPD beauftragt, diese Kostenschätzung mittels einer externen Zweitmeinung zu überprüfen. Die externen Spezialisten zeigten in ihrer Studie auf, dass mit höheren Kosten gerechnet werden muss. Gestützt darauf wurden diverse Teilprojekte intern nochmals überprüft und priorisiert. Die Programmdauer wurde zudem auf sechs Jahre, 2016 bis 2021, gekürzt. Dies führte schliesslich zum erwähnten Kreditantrag von 99 Millionen Franken. Die geplanten Investitionen führen zu einer Erhöhung der jährlichen Betriebskosten. Das EJPD wurde vom Bundesrat beauftragt, im Rahmen der geplanten Revision der Gebührenverordnung die Kostendeckung der Betriebsausgaben des Dienstes ÜPF zu verbessern. Nur ein geringer Teil des gesamten Kredits, rund 12 Millionen Franken, ist gemäss Botschaft des Bundesrates vom 3. September 2014 auf die Büpf-Revision zurückzuführen. Der grössere Anteil der geplanten Investitionen ist für Ersatzbeschaffungen von Teilsystemen vorgesehen, die am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sind, sowie für Leistungsanpassungen und Systemausbauten. Diese nicht von der Büpf-Revision abhängigen Investitionen müssen unverzüglich getätigt werden, um die für die Strafverfolgung nötige Fernmeldeüberwachung weiterhin sicherstellen zu können. Die aufgrund der Büpf-Revision nötigen Investitionen können nur getätigt werden, wenn das Büpf in Kraft getreten ist, und sind daher auch erst für 2018 geplant.