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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-22

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-22

Wortprotokoll

Zu Frage 1: Die Sozialhilfequote betrug im Jahr 2012 bei Schweizerinnen und Schweizern 2,2 Prozent und bei Ausländerinnen und Ausländern 6,3 Prozent. Im Jahr 2005 betrug diese Quote bei Schweizerinnen und Schweizern 2,2 Prozent und bei Ausländerinnen und Ausländern 6,6 Prozent. Der Bundesrat stellt demnach fest, dass die Sozialhilfequote von Schweizerinnen und Schweizern stabil blieb, während die Sozialhilfequote von Ausländerinnen und Ausländern leicht rückgängig ist. Die Kantone haben die Möglichkeit, Bewilligungen von Ausländerinnen und Ausländern zu widerrufen und eine Wegweisung anzuordnen, wenn sie Sozialhilfeleistungen beziehen. Dies gilt in einem beschränkten Umfang auch bei Angehörigen der EU-/Efta-Staaten. Der Bundesrat hat am 2. Juli dieses Jahres eine Vernehmlassung eröffnet, die unter anderem vorsieht, dass europäische Staatsangehörige, die zur Stellensuche in die Schweiz einreisen, von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt auch für Familienangehörige. Ferner wird eine Regelung für den Entzug des Aufenthaltsrechtes bei Verlust der Arbeitsstelle vorgeschlagen. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Bedarf für zusätzliche, weiter gehende Sofortmassnahmen. [PAGE 1644]

Zu Frage 2: Im Bereich der Zuwanderung und der Sozialhilfe werden bereits regelmässig umfangreiche Berichte und Statistiken publiziert, z. B. Observatoriumsberichte des Seco, Migrationsberichte des Bundesamtes für Migration, diverse Statistiken des Bundesamtes für Statistik und weiterer Bundesämter. Aus Sicht des Bundesrates besteht kein Bedarf an weiteren Publikationen.