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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-03-06

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-06

Wortprotokoll

Ich möchte folgende Erklärung abgeben: Zustimmung zum Ständerat war in der Kommission unbestritten. Das bedeutet - und das möchten wir gerne festgehalten haben - Folgendes: Der Status quo des Bundesgesetzes über Status und Aufgabe des Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum sieht als Spezialgesetz vor, dass das Arbeitsverhältnis dieses Institutes ein öffentlich-rechtliches ist und der Bundesrat alles Weitere durch Verordnungen regelt. Es gibt bereits jetzt Unterschiede - und es kann auch in Zukunft solche geben - zwischen den Arbeitsverhältnissen, die nach dem Bundespersonalgesetz geregelt sind, und den Arbeitsverhältnissen im Institut für Geistiges Eigentum. Alle Flexibilitätswünsche sind damit erfüllt, einziger wichtiger Unterschied zum OR ist, dass die Rechtswege anders laufen.