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Altherr Hans · Ständerat · 2014-09-17

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-17

Wortprotokoll

Es geht hier um ein Thema, das wir schon einmal behandelt haben, nämlich an der letzten Session im Zusammenhang mit der Motion Ihrer Finanzkommission 14.3007. Nun kommt das Geschäft vom Nationalrat. Man kann sich grundsätzlich fragen, ob wir das überhaupt nochmals behandeln müssen. Nach dem Reglement müssen wir das. Der Grund dafür ist, dass wir die Motion, die vom Nationalrat kommt, ja noch abändern könnten. Das beantragen wir Ihnen aber nicht.

Worum geht es? Die Motion will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament einen Grundsatz- und Planungsbeschluss nach Artikel 28 des Parlamentsgesetzes zu unterbreiten. Dieser Planungsbeschluss würde vorsehen, das Wachstum der Ausgaben so weit einzudämmen bzw. strukturelle Überschüsse aufzubauen, dass die anstehenden Steuerreformen, insbesondere die Unternehmenssteuerreform III, zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung möglichst ohne Sparprogramme und möglichst ohne Steuererhöhung umgesetzt werden können, und zwar ohne Wachstum und Wohlstand übermässig zu beeinträchtigen.

Wir haben eigentlich zwischen den Befürwortern und den Gegnern keine fundamentale Meinungsdifferenz; Ja und Nein liegen hier nicht wahnsinnig weit auseinander. Beide Seiten finden es eigentlich vernünftig, dass man das macht; der Bundesrat stimmt zu. Trotzdem haben wir eine Differenz: Die Gegner sagen, das müsse man ja nicht unterstützen, der Bundesrat mache es ohnehin. Dann das Hauptargument: Die Motion sei viel zu unbestimmt und zu offen formuliert. Der dritte Punkt: Es gebe schon genügend Instrumente, um das zu realisieren. Ich gehe kurz auf diese drei Argumente ein.

Das erste Argument sind die genügenden Instrumente. Schuldenbremse, Finanzplan usw., die liegen tatsächlich vor. Nur, die Schuldenbremse, die diskutieren wir jedes Jahr. Wenn wir nur die Schuldenbremse einhalten, können wir keine Reserven aufbauen. Den Finanzplan nehmen wir nur zur Kenntnis; wir können zumindest zurzeit keine Änderungen daran vornehmen. Wenn man wirklich Reserven für die kommenden Reformen, Handlungsspielraum schaffen will, genügen die bestehenden Instrumente nicht.

Das zweite Argument lautet, die Motion sei zu unbestimmt, zu offen formuliert. Das ist an sich richtig, weil sie alle Varianten zulässt, wie man dieses Ziel erreicht. Auch Steuererhöhungen sind nicht ausgeschlossen. In einer ersten Formulierung, die wir intern diskutiert haben, waren solche ausgeschlossen. Man hat dann gesagt: Nein, auch das muss möglich sein. Man muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, aber man muss Prioritäten setzen. In diesem Sinne ist die Motion zu verstehen: keine Sparprogramme, die unvermittelt kommen, sondern langfristig denken, sparen und wenn nötig auch Steuererhöhungen einführen. So ist die Motion zu verstehen, und so steht es auch im Text. Natürlich ist sie unbestimmt und offen formuliert. Aber da kommt mir die Diskussion von gestern über die AHV-Pflicht von Babysitterinnen und Babysittern in den Sinn. Da war uns die Motion wieder zu eng formuliert. In jener Debatte haben wir eine ähnliche Ausgangslage gehabt; vielleicht können wir es heute etwas kürzer machen.

Das dritte Argument lautet, der Bundesrat mache das ohnehin, er sei einverstanden, er habe das auch im Zusammenhang mit dem Projekt der Unternehmenssteuerreform III angekündigt. Das muss uns aber nicht hindern, ihm trotzdem einen Auftrag zu geben. Darin sehe ich am ehesten das Argument, das für diese Motion spricht.

Sie haben meinen Ausführungen entnommen: Wenn ich die Argumente auf die Waage lege, ist die Waage nicht total schief. Aber für mich spricht für diese Motion ganz klar, dass wir damit dem Bundesrat einen Auftrag erteilen und uns nicht wahnsinnig stark, aber immerhin in einer gewissen Weise selbst binden. Wenn der Bundesrat dann mit diesen Vorlagen kommt, dann kann er uns sagen, wir hätten dieser Motion zugestimmt und hätten ihm den Auftrag gegeben. Wenn wir die Motion ablehnen, dann wird er die Vorlagen trotzdem bringen, und wir werden dieselbe Diskussion dereinst nochmals führen.

Deshalb beantrage ich Ihnen Zustimmung.

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