Janiak Claude · Ständerat · 2014-09-09
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-09
Wortprotokoll
Ich werde mich einmal melden und beantrage Ihnen, in allen Punkten der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Der Finanzplatz Schweiz lebt von seinem guten Ruf. Wir haben das schon bei der Eintretensdebatte hier mehrfach gesagt. Ist er ramponiert, leidet das ganze Land Schaden. Der Beschluss des Nationalrates unterscheidet sich diametral von demjenigen des Ständerates. Ich werde den Verdacht nicht los, dass die Mehrheit dort nicht begriffen hat oder nicht begreifen wollte, welche Verpflichtungen die Schweiz im Kampf gegen die Geldwäscherei eingegangen ist. Das ist ja ein Thema, das in den letzten Tagen auch ein bisschen aktuell war. Mit ihren Entscheiden manövriert die Mehrheit des Nationalrates die Schweiz einmal mehr in eine unmögliche Situation. Man argumentiert, die Vorlage des Bundesrates und des Ständerates sei Ausdruck vorauseilenden Gehorsams. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Argumentation um Trotz.
Nach unserer Behandlung der Vorlage in der Kommission und nach der Publikation unserer Entscheidungen konnte man in der "Neuen Zürcher Zeitung" - in diesen Fragen sicher ein unverdächtiges Organ - vom 27. August dieses Jahres Folgendes lesen: Mit den Fragen bezüglich Gafi stehe im Einklang, "dass ein möglichst leistungsfähiger Schweizer Finanzplatz liberal reguliert sein sollte, dabei aber nicht Hand bietet zur Verwischung krimineller Machenschaften". Und weiter heisst es: "Es muss deshalb möglich sein, die Herkunft von Geldern und Besitz nachzuvollziehen und einzuschreiten, falls sich ein begründeter Verdacht auf Geldwäscherei ergibt. Dies ist das Ziel des Groupe d'action financière (Gafi/FATF). Der Organisation gehören 34 Staaten an, darunter die Schweiz. Mit Gesetzesänderungen will nun der Bund verschärfte Empfehlungen der FATF umsetzen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat am Mittwoch gut daran getan, Änderungen des Nationalrates zu verwerfen, welche jene stark verwässert und wohl dazu geführt hätten, dass die Schweiz die 2015 anstehende nächste Überprüfung durch die Gafi nicht bestanden hätte. Natürlich sollte der Gebrauch von Bargeld nicht übermässig eingeschränkt werden. Aber wer will schon mehr als 100 000 Franken in bar bezahlen, wenn er nichts zu verbergen hat? Wieso soll niemand wissen dürfen, wer Aktien an einer Firma hält? Und wieso sollten ausgerechnet Nationalräte keine politisch exponierten Personen sein? Sollte die Schweiz wieder auf schwarze (Gafi-)Listen kommen, müsste sie wohl unter grossem Druck schrittchenweise nachgeben, wie dies bereits zu oft geschehen ist. Das rechtfertigt nicht jeden Preis. Aber vermeintlich standhafte Abwehr, die sich in schwer begründbaren Rückzugsgefechten erschöpft, ist nicht mehr als ein kräfteraubendes und damit gefährliches Ablenkungsmanöver."
Der Präsident der Kommission hat ausgeführt, dass wir nach der Beratung im Nationalrat, also nachdem wir von diesem Resultat Kenntnis hatten, noch einmal Anhörungen durchführten. Der Bundesanwalt hat dabei auf die entsprechenden Fragen klar geantwortet, dass wir bei dieser Prüfung durchfallen würden, wenn wir auf dieser Linie weiterfahren würden.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission hier in allen Punkten zuzustimmen.