Stöckli Hans · Ständerat · 2014-09-09
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-09
Wortprotokoll
Im gleichen Atemzug gilt es noch, das Konzept des Nationalrates in Artikel 19 zu erläutern, weil es ein Gesamtes bildet. Ich werde dann dort nicht mehr dazu sprechen.
Der Nationalrat hat vorgesehen, dass es nur eine einzige Eintragung braucht, um das Stimmrecht ausüben zu können. Dies beinhaltet keine Verpflichtung. Auf den ersten Blick scheint das eine gute Variante zu sein, aber wir sind dann in der Kommission vor dem Hintergrund der Zahlen zur Überzeugung gelangt, dass wir an unserer Haltung sowohl bei der Eintragungspflicht wie auch bei der doppelten Eintragung für das Stimmrecht bleiben sollten. Denn auf der einen Seite wird schon heute mit der Verpflichtung zur Eintragung eine Dunkelziffer von etwa 20 Prozent genannt. Es gibt Länder, wo sogar noch viel mehr Schweizer wohnen, die sich trotz bestehender Pflicht nicht eintragen lassen. Dementsprechend ist es denkbar, dass heute wesentlich mehr als 732 000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland sind. Auf der anderen Seite spricht für die verpflichtende Anmeldung die Tatsache, dass von den 732 000 nur etwa 132 000 Personen auch das Stimmrecht beantragt haben.
Das heisst: Obwohl etwa 560 000 Personen von diesem Stimmrecht Gebrauch machen könnten, machen weit nicht [PAGE 722] alle Gebrauch davon. Bei der Anmeldung kann man ja gleich drei Anmeldungen machen; man kann unter anderem beantragen, dass man ins Stimmrechtsregister eingetragen wird und dass man die "Schweizer Revue" der Auslandschweizer-Organisation erhält. Interessant ist der Unterschied: Etwa 500 000 Personen haben sich entschieden, die "Schweizer Revue" zu abonnieren, aber nur 132 000 haben gleichzeitig auch gesagt, sie möchten das Stimmrecht ausüben. Wenn man nun die Verpflichtung aufhebt, wird es viel weniger geben, die sich überhaupt noch melden, ohne dass gleichzeitig wesentlich mehr das Stimmrecht ausüben werden. Kommt hinzu, dass die Problematik eines zusätzlichen Verwaltungsaufwands besteht. Die Kantone und auch die Kommunen haben schon gewaltig Angst, dass zusätzlich viel Arbeit für die Versendung von Unterlagen anfallen wird und entsprechend auch Ressourcen bereitgestellt werden müssen.
Deshalb bin ich überzeugt, dass sich das heutige System grundsätzlich bewährt hat und dass es keinen Grund gibt, von diesem abzuweichen.