Suter Marc F. · Nationalrat · 1999-12-08
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-08
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich meine Interessenbindungen offen legen, wie es sich gehört: Ich gehöre dem Initiativkomitee der Volksinitiative "für eine freie Artz- und Spitalwahl" an und bin auch Mitglied des Verwaltungsrates des Schweizer Paraplegiker-Zentrums. Um hier gerade etwas richtig zu stellen: Es trifft zwar zu, dass die Zulassung der ausserkantonalen Patientinnen und Patienten in Nottwil ein Anstoss für diese Volksinitiative war. Inzwischen ist diese Frage aber geklärt worden. Ich möchte klargestellt haben, dass hier nicht ein Privatspital eine Volksinitiative lanciert hat, um private Probleme zu lösen, sondern dass es hier um Grundsätzliches geht.
Mit dieser Initiative wird - ich glaube, das ist unbestritten - Grundsätzliches angesprochen; sie möchte Korrekturen, sie möchte den Anstoss geben, um nachzudenken, was heute im Bereich der medizinischen Grundversorgung klappt und was auch nicht klappt. Wir haben Probleme. Wir haben beispielsweise schon heute eine Zweiklassenmedizin. Der Trend geht weiter in diese Richtung. Wir wehren uns dagegen, dass man keine Korrekturen macht.
Wir möchten auch eine freiheitliche Medizin. Es ist möglich, freiheitliche Elemente in diese Medizin einzuführen oder solche Elemente zu verstärken. Wir postulieren keineswegs eine grenzenlose Freiheit. Das soziale Grundrecht auf freie Arzt- und Spitalwahl ist keine Erfindung der Initianten, sondern es ist verbrieft und in Artikel 41 KVG verankert. Die Frage ist wohl mehr die: Wie setzt man diese Freiheit in diesem hoch komplexen Gebilde unseres Gesundheitswesens um? Natürlich ist auch jede Freiheit eingeschränkt und zu beschränken. Aber auch da stellt sich die Frage: Wo setzen Sie die Leitplanken?
Uns geht es also eigentlich darum, diese Freiheit, die im KVG zu Recht verankert ist, zu optimieren. Wenn Sie Artikel 41 KVG anschauen, sehen Sie, dass diese Einschränkung der Freiheit nicht etwa nach Qualitätskriterien vorgenommen wird, sondern nach den kantonalen Grenzen. In der Medizin haben die Kantonsgrenzen ausgedient. Es ist falsch, in der Frage der Spitalzulassungen, in der Frage des Tarifschutzes, in der Frage der ausserkantonalen Behandlungen usw. wieder eine neue Bürokratie aufzubauen. Da müssen wir vom "Kantönligeist" wegkommen.
Es wird uns vorgeworfen, unsere Initiative, die mehr Freiheit will, führe zu einer Kostenexplosion. Ich glaube, die Botschaft des Bundesrates hat hierzu differenziert Stellung genommen. Wir haben heute ein Problem der Mengenausweitung und ein Problem der Kostensteigerung; es ist wohl niemand in diesem Saal, der nicht Gegensteuer geben möchte. Wenn Sie heute einen Blick auf die Unfallversicherung werfen, dann sehen Sie, dass dort die freie Arzt- und Spitalwahl - mit den Grenzen, die richtig sind - gegeben ist. Wir haben beim UVG-Bereich nicht dieselben Probleme wie im KVG. Uns scheint, dass das, was für die Unfallversicherung möglich ist - eine funktionierende, effiziente und qualitätsbewusste Medizin -, auch im Bereich der Krankenversicherung möglich sein sollte.
In der Kommission, Herr Cavalli hat das richtig dargestellt, haben wir darüber gesprochen - und das war unbestritten -, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Die Frage ist, wie wir vorankommen, wie wir diese Korrekturen herbeiführen können. Mein Antrag auf Einsetzung einer Subkommission fand vorerst eine grosse Mehrheit. Erst später, als Frau Bundespräsidentin Dreifuss erklärte und zusicherte, dass bei ihr in der Verwaltung die Bereitschaft da sei, nun in diese Richtung zu gehen, haben wir uns gefragt, welches die effiziente Methode sei, um diese Verbesserung herbeizuführen. Ich habe Vertrauen in unsere Gesundheitsministerin, dass sie Wort halten wird. Es geht darum, bei der Spitalplanung, bei der Zulassung der Leistungserbringer und auch bei der Gleichbehandlung privater und öffentlich subventionierter Leistungserbringer Korrekturen einzuführen. Ich denke, dass z. B. auch für Privatspitäler Leistungsaufträge erteilt werden sollten. Ich denke auch, dass das Problem des Tarifschutzes in der ausserkantonalen Behandlung mit den Entscheiden des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes noch nicht gelöst ist. Wir werden uns in der SGK und auch im Departement sehr ernsthaft Gedanken darüber machen müssen, wie und in welchem Ausmass der Kontrahierungszwang aufgehoben werden soll; wir werden uns auch darüber klar werden müssen, wie die Spitalfinanzierung anders und besser gestaltet werden kann - Stichwort: Fallpauschale -; das muss diskutiert werden.
Sie sehen: Das Ganze ist ein sehr komplexes Gebiet, aber wir alle wollen, so glaube ich, eine effiziente Grundversorgung, und da hat es noch Lücken.
Es ist für mich erschütternd zu sehen, dass z. B. die Rehabilitation von halbseitig Gelähmten noch nicht geklärt ist; auch Hirnverletzte haben zu wenig Rehabilitationsmöglichkeiten. Da haben wir auch ein Planungsproblem, wo wir die Mittel am richtigen Ort zumessen und zuführen müssen.
Eine letzte Bemerkung zur befürchteten Ärzteflut aus dem Ausland: Das ist ein Problem, das mit dieser Initiative rein gar nichts zu tun hat. Die Zulassung der Ärzte, die einen ausländischen Pass tragen, ist mit den bilateralen Verträgen und in unserer innerstaatlichen Rechtsumsetzung rechtmässig geklärt. Ob diese Initiative vom Volk angenommen wird oder nicht: Wir werden keinen ausländischen Arzt mehr oder weniger haben. Insbesondere haben wir dort zu Recht keine Veränderung, weil die Ärzte, die in unserem Land praktizieren dürfen, einen Anspruch auf Zulassung haben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ob sie nun Ausländer sind oder nicht. Ich bitte Sie, hier nicht Kraut und Rüben durcheinander zu bringen.
Persönlich werde ich den Rückweisungsantrag Zäch unterstützen, als Signal, auch als Ermutigung für die Verwaltung, nun den guten und richtigen Worten in der Kommission auch Taten folgen zu lassen.