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Föhn Peter · Ständerat · 2014-03-17

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Kommission wie auch im Namen der Subkommission, im 5. Kapitel, in dem es um die Unterstützung von Auslandschweizerinstitutionen geht, bei Artikel 38 der Mehrheit zu folgen. Ziel und Formulierung der Minderheit mögen eventuell in die richtige Richtung gehen, aber insbesondere Absatz 4 ist abzulehnen. Herr Stöckli, der Minderheitssprecher, hat jetzt auch sehr stark betont, dass in Absatz 4 der Auslandschweizerrat genannt wird. Es kann doch nicht sein, dass in einem Gesetz eine solche Institution explizit erwähnt wird; Sie wissen ja nicht, ob sie in drei oder vier Jahren nicht ihren Namen ändert. Die Kommission und insbesondere die Subkommission sind der Meinung, dass man unbedingt auf eine Namensnennung verzichten sollte und die Institution hier nicht zementieren darf.

Artikel 38 des Entwurfes ist sehr offen formuliert: "Der Bund kann Institutionen unterstützen, welche die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer untereinander und zur Schweiz fördern ... Er kann insbesondere der Auslandschweizer-Organisation Finanzhilfen ... gewähren. Das EDA kann mit den Institutionen Leistungsvereinbarungen abschliessen." Es ist eigentlich alles enthalten - samt und sonders. Es ist die Aufgabe des Bundes, hier aktiv zu werden. Im Antrag der Minderheit ist es vielleicht ein bisschen zwingender, dass die Institution auch Verpflichtungen hat, aber wenn schon etwas zur Verfügung gestellt wird, kann der Bund diese Verpflichtungen natürlich auch heute dem Auslandschweizerrat auferlegen.

Ich bitte Sie, die offene Formulierung zu wählen. Wenn sie verbessert werden muss - wir haben es in der Subkommission nicht so eingehend besprochen -, können wir ja dem Zweitrat diese Aufgabe auferlegen und ihn damit beauftragen. Eine solche Institution - in diesem Fall den Auslandschweizerrat - namentlich zu nennen und in einem Gesetz zu zementieren, das läuft allen Gepflogenheiten zuwider.

Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 38 im Interesse der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der Mehrheit zu folgen.

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