Stöckli Hans · Ständerat · 2014-03-17
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-17
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich zuerst meine Interessenbindung offenlege: Ich bin Präsident der Neuen Helvetischen Gesellschaft der Schweiz. Diese hat vor beinahe hundert Jahren die Auslandschweizer-Organisation gegründet. Dadurch liegt mir diese Institution sehr am Herzen. Sie ist, muss ich sagen, viel stärker geworden, als sich ihre Mutter heute präsentiert.
Die Kommissionsminderheit möchte, dass die Auslandschweizer-Organisation als privilegierte Organisation ins Gesetz aufgenommen wird, dass sie entsprechend ihrer Bedeutung in der Gesetzgebung vorkommt, dass sichergestellt ist, dass ein permanenter Austausch zwischen den Organen der Organisationen der Schweiz und der Auslandschweizer-Organisation stattfindet, und dass ein Auslandschweizerrat entstehen kann respektive in die gesetzliche Form gegossen wird.
Der Auslandschweizerrat hat heute schon Bedeutung. Es finden Wahlen statt, die natürlich nicht den demokratischen Ansprüchen unserer Wahlen in das Bundes- oder ein Kantonsparlament entsprechen, die aber gleichzeitig im Ausland jeweils eine grosse Bewegung für diese Wahlen auslösen. Das Interesse an den Entwicklungen in der Schweiz ist offensichtlich. Man möchte dabei sein. Artikel 38 Absatz 4 sieht die Nennung des Auslandschweizerrates vor und nimmt ihn in die Gesetzgebung auf, um gewisse Leitlinien und einen Rahmen für den Auslandschweizerrat festzulegen. Es wird im Detail erwähnt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Gleichzeitig sieht die Formulierung der Kommissionsminderheit aber vor, dass die ASO, die Auslandschweizer-Organisation, administrative Unterstützung des EDA erhält und so ihre Aufgaben noch besser wahrnehmen kann. Schliesslich möchte die Minderheit auch, dass mit der Auslandschweizer-Organisation eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen wird, damit die Leistungen, welche die Auslandschweizer-Organisation erbringt, expressis verbis erwähnt werden.
Selbstverständlich geht dieses schweizerische System nicht so weit wie die Systeme anderer Länder wie beispielsweise von Italien oder Frankreich, welche im Ausland ganz andere Institutionen geschaffen haben. Die Auslandschweizer-Organisation, privatrechtlich organisiert, hat bis jetzt sehr gute Dienste geleistet. Sie hat eine absolut integre Repräsentation erbracht und ist in der Lage und auch bereit, die Aufgaben, die ihr durch die Gesetzgebung übertragen würden, zu erfüllen.
Ich empfehle Ihnen, meine starke Kommissionsminderheit - in der Kommission fiel der Entscheid mit 6 zu 5 Stimmen - zu unterstützen.