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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-03-06

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-03-06

Wortprotokoll

Sie wissen, dass wir mit diesem Gesetz nicht zuletzt auch eine etwas leistungsorientiertere, korrekte, willkürfreie, möglichst objektive Kultur in der Verwaltung fördern wollen. Es ist nötig, dass das auch vom Personal akzeptiert wird. Dies ist der Fall, wenn die Grundlagen der Leistungsbeurteilung objektiv und sauber sind. Deshalb legen wir sehr grossen Wert darauf, ein korrektes Beurteilungssystem zu entwickeln. Die Führung mit Leistungshonorierung ist sehr viel anspruchsvoller, auch für die Kader. Wir haben in der Bundesverwaltung diese Kultur der Führung mit Leistungsanreizen im Moment noch wenig entwickelt. Wir müssen hier noch einige Arbeit leisten, aber wir sind zuversichtlich, dass das gelingen wird.

Wir werden uns vor allem auch mit den Verbänden über das Beurteilungssystem unterhalten müssen. Wir haben ein Interesse daran, dass es von allen, auch von denen, die nicht in den Genuss hoher Leistungsprämien kommen, akzeptiert wird, weil wir sonst eher das Betriebsklima belasten würden.

Jetzt stellt sich hier die Frage, ob solche Leistungsvergütungen eher eine Sache der Führung sind, die diese nach eingehender Überprüfung gewähren können soll, oder ob das etwas ist, das auch verrechtlicht werden soll, so dass am Schluss eventuell die Personalrekurskommission entscheidet. Das ist hier nicht der Vorschlag - ich nenne nur den Extremfall -, aber in diesem Fall würde dann die Justiz entscheiden, wer mehr und wer weniger leistet. Das unterläuft natürlich jede Führungskultur. Dann wird man einmal mehr nach Schema F agieren und nicht den Mut haben, einmal etwas Ausserordentliches zu honorieren.

Das dürfen wir nicht einreissen lassen. Ich glaube, dass das auch der Mehrheit bewusst ist. Das war auch Ihnen bewusst, als Sie den ersten Entscheid fällten. Es geht hier bei der Mehrheitsfassung nicht um eine generelle Überprüfung dieser Lohnbestandteile, sondern es geht nur um die Prüfung der Verletzung von Bundesrecht. Hier geht es um Formen, um eine formale Überprüfung. Es geht auch um die Überprüfung des Missbrauchs des Ermessens. Es ist durchaus zuzugeben, dass man auch mit der Lösung der Mehrheit leben könnte. Sie hätte noch das Plus, dass sie in Bezug auf allfällige Klagen im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention etwas sicherer ist.

Ich darf Ihnen gerne gestehen, dass im Bundesrat eine animierte Debatte über diese Frage stattfand, weil auch wir etwas unterschiedliche Meinungen hatten. Es gab die eher führungsorientierte und die eher rechtsorientierte Meinung. Ich darf nicht weiter über das Zustandekommen der Entscheide im Bundesrat reden, nur so viel: Dort sind die Entscheide manchmal ähnlich knapp wie in Ihren Kommissionen. Ich darf Ihnen hier aber meine persönliche Meinung sagen, die mit derjenigen des Bundesrates äusserst konform ist.

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Ich empfehle Ihnen, die Regelung des Leistungslohnes nicht zu verrechtlichen, sondern sie wirklich als ein Instrument der Führung zu betrachten; die diesbezüglichen Entscheide soll man nicht weiterziehen können. Allerdings sage ich Ihnen, dass wir eine interne Beschwerdeinstanz schaffen werden, die Probleme von Willkür usw. natürlich anschauen wird. Jedoch wollen wir nicht, dass man dies an die Gerichte weiterziehen kann.

Das ist der Grund, warum ich Ihnen - ebenfalls mit vielleicht 45 zu 55 Prozent Überzeugung - empfehle, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

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