AB 156139
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-17
Wortprotokoll
Der aktuelle Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik behandelt als Schwerpunkt, wie dies vom Kommissionssprecher gesagt wurde, die Schweizer Handelsdiplomatie und ihre Zukunft in einer sich wandelnden Welt. Das Schwerpunktkapitel ist auch eine Antwort auf das Postulat Schneider-Schneiter 13.3325, "Zukunft der Commercial Diplomacy". Der Bundesrat misst der Aussenwirtschaftspolitik selbstverständlich eine sehr hohe Bedeutung zu. Die Hauptstossrichtungen heissen erstens Stärkung des internationalen Regelwerkes für die Aussenwirtschaft, zweitens Einbindung der Schweiz in die wichtigsten internationalen Foren, drittens Dynamisierung des bilateralen Weges mit der Europäischen Union und viertens Ausbau des bilateralen Vertragsnetzes mit Staaten ausserhalb der Europäischen Union.
Die strategische Ausrichtung der Aussenwirtschaftspolitik und deren Einbettung in die bundesrätliche Politik der Nachhaltigkeit hat der Bundesrat bereits 2004, 2009 und 2011 in den Berichten zur Aussenwirtschaftspolitik dargelegt. Die Schweiz ist auf rechtlich abgesicherte Aussenwirtschaftsbeziehungen angewiesen. Deshalb setzt sich der Bundesrat für die Stärkung der multilateralen Vertragswerke ein und knüpft ein möglichst umfassendes Netzwerk von Wirtschaftsabkommen mit wichtigen Partnern. Diese Abkommen sind auch die Grundlage für die Schweizer Wirtschaftsdiplomatie, denn diese kann, wie gesagt, nur auf der Basis von vertraglich vereinbarten Rechten und Pflichten für die Schweizer Unternehmungen im Ausland wirkungsvoll tätig werden. Nebst dieser sogenannten defensiven Wirtschaftsdiplomatie verfolgt der Bundesrat auch eine offensive Wirtschaftsdiplomatie. Mit der offensiven Wirtschaftsdiplomatie wird die Schweizer Wirtschaft unterstützt, um in neue Absatzmärkte vordringen zu können, letztlich natürlich immer [PAGE 244] verbunden mit der Idee, dass Wertschöpfung bei den Schweizer Unternehmungen im Land stattfinden kann.
Die Aussenwirtschaftsinteressen der Schweiz liegen zunehmend in den heutigen und künftigen Schwellenmärkten. Daher soll die Schweizer Wirtschaftsdiplomatie auch stärker auf diese Länder ausgerichtet werden. Die Schweizer Wirtschaftsdiplomatie muss in der Lage sein, die Schweizer Unternehmungen gegenüber der wachsenden internationalen Konkurrenz und den Herausforderungen der Globalisierung wirksam zu unterstützen. Eine dieser Herausforderungen ist der Protektionismus. Die Europäische Union hat in einem Bericht festgestellt, dass im letzten Jahr weltweit etwa 150 Handelsschranken neu eingeführt wurden und gleichzeitig etwa 18 aufgehoben wurden. Der Bericht zeigt auf, dass protektionistische Massnahmen direkt an der Grenze - da geht es um Erhöhungen der Einfuhrzölle oder um Importlizenzen, gemeint sind Brasilien, Argentinien, Russland und die Ukraine - zugenommen haben. Zudem wird in einigen Ländern, wiederum Brasilien, Argentinien und Indien, der Zwang zur Verwendung von inländischer Ware über Vorschriften verstärkt. Deshalb ist es für unsere Wirtschaft und für die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze wichtig, mit den Instrumenten der Handelsdiplomatie, z. B. mit Interventionen bei zuständigen Behörden, für klare, transparente und verlässliche Spielregeln zu sorgen.
Ganz wenige Worte zur WTO: Die multilaterale Wirtschaftsorganisation spielt nach wie vor eine herausragende Rolle, auch und insbesondere für die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Der Bundesrat hat sich immer wieder und im Jahr 2013 besonders dafür eingesetzt, dass die WTO ein effizientes Forum für Handelsfragen bleibt. Umso positiver war es dann, dass es uns gelang, an der 9. Ministerkonferenz im Dezember 2013 in Teilbereichen der Doha-Runde eine zukunftsweisende Vereinbarung abzuschliessen. Die Teilbereiche haben geheissen: Handelserleichterungen, Entscheidungen zugunsten von wichtigen Entwicklungsthemen, Landwirtschaftsbereich. Mit diesem Resultat in Bali wurde wieder Bewegung in die Doha-Runde und die Weiterentwicklung des multilateralen Handelssystems gebracht.
Damit bin ich bei den Freihandelsabkommen. Wie schon gesagt, ist es dem Bundesrat ein Anliegen, das Netz von Freihandelsabkommen gerade auch mit Schwellenländern zu erweitern. Entsprechend wurde im vergangenen Jahr ein umfassendes Abkommen mit China einschliesslich eines damit verbundenen Arbeitsabkommens unterzeichnet. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Wir diskutieren dieses Abkommen am kommenden Donnerstagmorgen. Es ist ein entscheidend wichtiges Freihandelsabkommen mit einem der zukünftig wichtigsten Handelspartner.
Der Nationalrat hat diesem Geschäft in der Wintersession mit grossem Mehr zugestimmt, und, Ihre Zustimmung am Donnerstag vorausgesetzt, die Schweiz hat die Chance, dass in wenigen Monaten, nämlich zur Jahresmitte, das wichtigste Abkommen seit jenem von 1972 mit der Europäischen Union in Kraft gesetzt werden kann. Diese Chance sollten wir nicht verpassen. Das erlaube ich mir schon heute Abend anzumerken.
In der APK-SR ist im Hinblick auf die anstehende Beschlussfassung im Ständerat die Frage gestellt worden, ob sich die neuen Verfassungsbestimmungen über die Zuwanderung auf bestehende und künftige Freihandelsabkommen auswirken. Diese Frage ist inzwischen gemeinsam von den zuständigen Bundesstellen geprüft worden. Die zuständigen Bundesstellen heissen Bundesamt für Justiz, Direktion für Völkerrecht des EDA, Bundesamt für Migration, Seco, Direktion für europäische Angelegenheiten. Das Bundesamt für Justiz und die eben erwähnten Ämter des EDA und des WBF sind übereinstimmend zum Schluss gekommen, dass das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China sowie die bisherigen Freihandelsabkommen mit dem neuen Artikel 121a der Verfassung, "Steuerung der Zuwanderung", vereinbar sind. Das heisst, die Freihandelsabkommen, einschliesslich jenes mit China, enthalten keine Bestimmungen, welche den Auftrag des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung, die eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung, behindern würden. Artikel 121a steht der Umsetzung der bestehenden Freihandelsabkommen sowie des Freihandelsabkommens mit China nicht entgegen.
Ich habe es schon einmal gesagt, Herr Levrat, ich habe selbstverständlich die Kommissionsdiskussion in Erinnerung, und im Hinblick auf den kommenden Donnerstag werden wir uns bemühen, Ihnen zusätzliche Informationen liefern zu können, die Sie dann dessen versichern, dass das, was jetzt eben in aller Kürze schon einmal gesagt wurde, auch tatsächlich verbindlich ist.
Ein Wort noch zum Monitoring des Freihandelsabkommens mit China respektive zu dessen Vollzug - das wurde eben auch angesprochen -: Das Monitoring erfolgt generell über den Gemischten Ausschuss. Die Vorbereitung für den Gemischten Ausschuss erfolgt unter Federführung des Seco und wird verwaltungsintern mit allen interessierten Bundesstellen koordiniert. Dazu gehört natürlich insbesondere das EDA mit seinen verschiedenen Ämtern; das Bundesamt für Umwelt ist beteiligt, aus dem Seco insbesondere die Direktion für Arbeit. Zusammen mit den anderen Bundesstellen bezieht das Seco ebenfalls die interessierten Kreise der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft mit ein; ich komme dann am Donnerstag auf diesen Punkt noch etwas ausführlicher zu sprechen. Die interessierten Kreise können sich insbesondere in der vom Bundesrat gewählten, repräsentativ zusammengesetzten Kommission für Wirtschaftspolitik sowie im offenen Forum der Begleitgruppe zu WTO und Freihandelsabkommen einbringen. Im Weiteren wird die Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO regelmässig einbezogen - so viel zu China.
Vom Kommissionssprecher wurde bereits das mit Panama und Costa Rica abgeschlossene Freihandelsabkommen erwähnt. Im Rahmen des vorliegenden Berichtes unterbreiten wir Ihnen auch das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Bosnien und Herzegowina sowie das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina. Zudem haben wir im Bericht festgehalten, wie sich die Verhandlungen mit Indien, Indonesien, Vietnam und der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan entwickeln. Diese Verhandlungen werden weitergeführt.
Zu den Verhandlungen mit der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan heute Abend in aller Kürze: Der Bundesrat verfolgt, wie Sie vorhin sicherlich von Kollege Burkhalter gehört haben, die Lage und die Entwicklung in der Ukraine und auf der Krim sehr intensiv, natürlich auch hinsichtlich der Freihandelsverhandlungen mit dieser Zollunion. Die Schweiz und die Efta-Partnerstaaten haben heute beschlossen, die nächste Verhandlungsrunde, die vom 8. bis 11. April in der Schweiz hätte stattfinden sollen, zu verschieben. Der norwegische Efta-Sprecher wird dies dem russischen Chefunterhändler mitteilen. Wann die Verhandlungen dann weitergeführt werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt zu evaluieren sein. Die Schweiz hat die heute beschlossenen Reise- und Finanzsanktionen der USA und der Europäischen Union im Zusammenhang mit dem am Wochenende auf der Krim durchgeführten Referendum zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat wird die Opportunität allfälliger Schweizer Massnahmen unter Abwägung sämtlicher Aspekte so rasch als möglich diskutieren. Ich sage das natürlich mit aller Vorsicht, aber mein Departement ist für die Vorschläge zuhanden des Bundesrates, wenn es um Sanktionierungen geht, zuständig.
Dann sollen die Verhandlungen mit Thailand zu gegebener Zeit weitergeführt werden. Mit Malaysia möchten wir die Freihandelsverhandlungen eröffnen.
Am 10. Februar - ich komme noch auf das Thema Indien zurück - hat der indische Chefunterhändler die Efta-Seite darüber informiert, dass sich Indien nicht mehr in der Lage sieht, die Verhandlungen vor den Wahlen und unter der aktuellen Regierung abzuschliessen. Die Efta-Staaten und Indien haben vereinbart, die Arbeiten auf technischer Ebene weiterzuführen, möglichst viele der offenen Fragen noch zu klären und in Übereinstimmung zu bringen und dann im Frühling eine gemeinsame Standortbestimmung zu machen, [PAGE 245] mit der Zielsetzung, die Verhandlungen zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die neue indische Regierung ihrerseits wiederum bereit ist, weiterzuführen. Wann das sein kann, ist schwierig abzuschätzen.
Noch ein Wort zur Europäischen Union: Es muss in aller Kürze zu Protokoll gegeben werden, dass die Europäische Union unser mit Abstand wichtigster Partner ist und bleibt, auch in Bezug auf die Aussenwirtschaft. Die engen Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union werden nicht durch einige wenige, sondern durch sehr zahlreiche wichtige bilaterale Abkommen ermöglicht. Angesichts der Unsicherheit über den Weiterbestand der bisherigen bilateralen Verträge und der absehbaren Schwierigkeiten, neue Abkommen abschliessen zu können, stehen der Marktzugang zur Europäischen Union und die Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Forschung vor wirklich grossen Herausforderungen. Das SBFI erarbeitet zusammen mit dem Nationalfonds im Moment Übergangslösungen. Wir werden dem Bundesrat entsprechende Vorschläge machen. Ich gehe davon aus, dass wir vor allem im Dossier Horizon 2020 eine Lösung finden können. Das Elektrizitätsabkommen sei erwähnt; es ist in der Schwebe.
Dann sind natürlich all die Unsicherheiten mehr als spürbar. Ich werde quasi täglich von Firmen kontaktiert, die sich ihrerseits Gedanken darüber machen, ob sie investieren können. Mit anderen Worten: Es muss darum gehen, dass wir diese Unsicherheiten möglichst beseitigen können. Der Bundesrat hat angekündigt, dass das Umsetzungskonzept im Juni zur Verfügung stehen sollte und dass dann gegen Ende Jahr eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung gegeben werden könnte. Dem WBF ist es ein zentrales Anliegen, dass das Konzept der Zukunft möglichst wirtschaftsfreundlich ausgestaltet wird.
Stichwort Rohstoffe: Der Bundesrat veröffentlichte im letzten März den Grundlagenbericht. Wir sprachen damals über Chancen und Herausforderungen. Wir hielten damals Leitlinien fest: Standortpolitik, Transparenz, Corporate Social Responsibility. Mit der Veröffentlichung von damals, im Frühjahr 2013, war die Debatte natürlich nicht abgeschlossen, sondern die Arbeit begann erst. Konkret genehmigte der Bundesrat damals 17 Empfehlungen mit Massnahmen für einen integren und wettbewerbsfähigen Standort Schweiz. Die interdepartementale Plattform Rohstoffe ist an der Arbeit. Sie wird bis Ende März dieses Jahres die Fortschritte in der Umsetzung darstellen und darüber berichten.
Ich komme zum Schluss: Ich bitte Sie, die entsprechenden Abkommen zu genehmigen, zum einen das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Bosnien und Herzegowina sowie das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina, zum andern das Abkommen zwischen der Schweiz und Jamaika über den Schutz der geografischen Angaben. Zudem beantragen wir Ihnen, die zolltarifarischen Massnahmen zu genehmigen, welche im entsprechenden jährlichen Bericht beschrieben sind.
Damit habe ich noch nichts gesagt zum Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA; ich will dieses Thema ganz schnell in einem Satz antippen dürfen. Ich habe mich schon wiederholt dazu geäussert, dass die Efta äusserst bemüht ist, aus nächster Nähe verfolgen zu können, wie sich diese Verhandlungen entwickeln. Es haben bereits vier Runden stattgefunden. Für uns muss es einfach darum gehen, dass wir uns nie in einer Diskriminierungssituation wiederfinden werden. Mit anderen Worten: Wir versuchen zu erkennen, in welche Richtung sich das Dossier entwickelt, um dann auf unserer Seite rechtzeitig über mögliche Massnahmen diskutieren zu können.