AB 156283
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-11
Wortprotokoll
Das geltende Recht ist gut. Wenn Sie die Fahne auf Seite 7 anschauen, sehen Sie, dass das geltende Recht einfach, klar und berechenbar ist: "Die Aufsichtsbehörde unterzieht die staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen mindestens alle drei Jahre einer eingehenden Überprüfung. Bei Verdacht auf Verstösse gegen gesetzliche Pflichten nimmt sie eine entsprechende Überprüfung vor." Die Minderheit, die ich vertrete, will beim geltenden Recht bleiben. Wir schlagen eine kleine Änderung des Wortlauts vor: "Verstösse gegen rechtliche Pflichten" ist etwas umfassender als "Verstösse gegen gesetzliche Pflichten". Wir wollen die Aufsichtsbehörden also ermächtigen, bei "Verdacht auf Verstösse gegen rechtliche Pflichten" eine entsprechende Ad-hoc-Überprüfung vorzunehmen. In der Kürze liegt die Würze. Unser Antrag ist einfach, klar und für alle Beteiligten berechenbar. Es bleibt beim bisherigen Überprüfungsrhythmus, der zu keinen Beanstandungen geführt hat und der dem öffentlichen Interesse an einem klaren Drei-Jahres-Intervall der Aufsicht gerecht wird.
Insbesondere sind aber die weiter gehenden Lockerungen zu streichen, die der Bundesrat, in für uns unverständlicher Weise, in Artikel 16 Absatz 1bis seines Entwurfes vorschlägt, wo er für die Finanzintermediäre, die direkt der Finma unterstellt sind, den Prüfrhythmus, den Aufsichtsrhythmus auf fünf Jahre verlängern will - und dazu, und das ist dann total unverständlich, ermächtigt er die Aufsichtsbehörde noch, diesen Prüfrhythmus in begründeten Fällen zu verlängern. Dagegen wehren wir uns. Die Minderheit ist der klaren Überzeugung, dass der bisherige Überprüfungszyklus von drei Jahren sachlich richtig und nötig ist und dass wir absolut keinen Handlungsbedarf haben. Es geht um einen heiklen Aufsichtsbereich: Es geht um Risiko- und Schadenminimierung schlechthin. Und es ist in der Kommission ausgeführt worden, dass es auch um das Feststellen von wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen der vielen neuen Trusts oder "familiy offices" geht, die sich insbesondere nach der Finanzkrise 2008 gebildet haben.
Es liegt Evidenz vor, dass Personen, die bis 2008 in Grossbanken oder Privatbanken tätig gewesen sind, nachher und jetzt Trusts oder "family offices" führen. Das sind dann [PAGE 228] solche Finanzintermediäre, welche unter diese Lockerung fallen würden, welche der Bundesrat für uns unverständlicherweise beantragt. Damit wird der Bogen definitiv überspannt. Es ist auch zu gutgläubig. Bleiben wir bei der mindestens alle drei Jahre stattfindenden Überprüfung. Sie ist einfach, klar und berechenbar für alle Beteiligten. Der Vertreter der RAB in der Kommission hat auch ausgeführt, dass ressourcenmässig eine Überprüfung alle drei Jahre, d. h. die Beibehaltung des geltenden Rechts, wie es unser Minderheitsantrag fordert, ohne Weiteres machbar sei. Das ist ja auch klar, wenn das Gesetz es fordert, wird das auch gemacht werden müssen. Diese Möglichkeit besteht. Ändern wir nichts, lockern wir nicht diese wichtigen Aufsichtsintervalle!
Ich bitte Sie, in diesem Sinne den Minderheitsantrag zu unterstützen.