Müller Thomas · Nationalrat · 2014-03-11
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-11
Wortprotokoll
Ich lege zuerst meine Interessenbindung offen: Ich sitze im Vorstand der Polyreg, das ist eine Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. Ich habe deshalb auch gestaunt, muss ich sagen, wie blind in diesem Ratssaal Auffassungen der Verwaltung übernommen werden, ohne dass kritisch hinterfragt wird, ob sie rechtlich überhaupt Bestand haben können.
Die SVP-Fraktion stimmt der Minderheit Schwander und ihrem Antrag auf Nichteintreten zu. Für die Aufsicht im Bereich des Finanzmarktes haben wir das Augenmass verloren. Grund dafür ist, dass die Schnittstellen der Zuständigkeiten von Nationalbank und insbesondere von Finma und der Revisionsaufsichtsbehörde nicht durchwegs zweckmässig geregelt sind. Viele Aufsichtsbehörden bedeuten nicht, dass wir eine gute Aufsicht haben. Entscheidend ist, wenn wir die Risiken auf dem Finanzplatz Schweiz künftig rechtzeitig entdecken wollen, dass die Aufsichtsbehörden die richtigen Zuständigkeiten und Kompetenzen haben.
Es besteht grundsätzlich Handlungsbedarf für Änderungen, aber wir lösen das Problem nicht mit einer bloss technischen und formellen Vorlage. Es braucht materielle Neuregelungen, und CVP-Ständerat Konrad Graber hat in seinem Postulat die wesentlichen Fragen gestellt, die beantwortet werden müssen, bevor wir eine Gesetzesrevision an die Hand nehmen können, die dann auch brauchbar ist. Im Moment ist deshalb Nichteintreten die richtige Antwort auf die Vorlage und das zweckmässige Vorgehen.
Nun, wenn Sie in diesem Rat dennoch Eintreten beschliessen, ersuche ich Sie, wenigstens meinem Einzelantrag zuzustimmen. Die vorliegende Gesetzesrevision greift ohne sachlich zwingenden Grund in die Prüfung von mittelständischen Finanzintermediären ein. Sie betreibt verdeckt Strukturpolitik und schafft Wettbewerbsverzerrungen. Das Geldwäschereigesetz sieht aktuell vor, dass Finanzintermediäre durch die Finma oder durch anerkannte Selbstregulierungsorganisationen beaufsichtigt werden. Die Finma beaufsichtigt 380 direkt unterstellte Finanzintermediäre (Dufi), den Selbstregulierungsorganisationen sind 6500 Finanzintermediäre angeschlossen. Die Gleichwertigkeit der GwG-Aufsicht durch Finma und Selbstregulierungsorganisationen ist auch international anerkannt.
Die Selbstregulierungsorganisationen setzen für ihre regelmässigen Prüfungen der angeschlossenen Finanzintermediäre spezielle Prüfer ein. Die Prüfpraxis ist etabliert und wirksam, wie die Zahl der Meldungen über festgestellte Verstösse gegen das Geldwäschereigesetz an die Finma belegt. Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, wie Kommissionssprecher Caroni seine Behauptung herleitet, wonach Selbstregulierungsorganisationen bei der Weiterleitung von Informationen an die Finma zurückhaltend seien. Daran besteht überhaupt kein Interesse, weil nämlich der Entzug der Anerkennung drohen würde.
Die vorgeschlagene Gesetzesrevision zwingt die Selbstregulierungsorganisationen, künftig nur noch Prüfgesellschaften zu beauftragen, die ausschliesslich wie Dufi-Prüfer zugelassen sind. Damit wird ein faktisches Oligopol aus den heute 21 Prüfgesellschaften im Lande geschaffen. Bisher von den Selbstregulierungsorganisationen beauftragte Prüfer, die sorgfältig und klaglos gearbeitet haben, würden ohne zwingenden Grund aus dem Markt verdrängt. Für kleine Finanzintermediäre, für mittelständische Finanzintermediäre, Vermögensverwalter oder Anwälte mit wenigen Mandaten würden die Prüfungen gemäss Geldwäschereigesetz durch die Gesetzesvorlage so teuer, dass sie in keinem Verhältnis mehr zum Ertrag aus der Tätigkeit stünden. Es geht eben, Frau Kiener Nellen, gerade nicht um Finanzintermediäre in der Grössenordnung der UBS, sondern vor allem um mittelständische. Profitieren würden einzig die heute 21 grössten Prüfgesellschaften, also ausgerechnet jene, die Frau Kiener Nellen kritisiert hat. Die könnten anstelle der bisherigen Prüfer zusätzlich 6500 Prüfungen durchführen und dafür Rechnung stellen.