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Büchler Jakob · Nationalrat · 2014-03-11

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-11

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit zu Buchstabe d der Motion 13.3002. Wie bereits gesagt wurde, ist der Entscheid zur unveränderten Aufnahme von Buchstabe d in der Kommission mit 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin zustande gekommen.

Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident des sankt-gallischen Kantonalschützenverbandes und spreche auch für den Schweizer Schiesssportverband SSV, dem Dachverband aller Schweizer Schützenvereine.

Das Vorgehen des Bundesrates ist speziell. Obwohl diese Motion 13.3002 im Nationalrat noch nicht behandelt worden war, hatte der Bundesrat vom 26. Juni bis am 30. August 2013 bereits ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Ich weiss, Frau Bundesrätin, das Parlament hatte das verlangt. Die vorgezogene Vernehmlassung hat mir die besten Argumente geliefert, dass eine Nachregistrierung eben abgelehnt werden muss. Eine klare Mehrheit der befragten Teilnehmer hat sich gegen eine Nachregistrierung der Waffen, die vor 2008 erworben wurden, ausgesprochen. Die Waffenregister haben sich weiterentwickelt, Sie müssen das wissen. Die freiwillige Abgabe der Waffe ist heute bereits möglich. Seit der letzten Gesetzesrevision im Dezember 2008 wurde der Erwerb privater Feuerwaffen ausnahmslos, auch im Erbgang, polizeilich erfasst.

Eine flächendeckende Nachregistrierung ist abzulehnen, weil es ein erheblicher, unverhältnismässiger personeller, finanzieller und administrativer Mehraufwand ist, der die Sicherheit in keiner Weise erhöht; weil davon auszugehen ist, dass nur besonders gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger dieser Pflicht nachkommen würden; weil eine grosse Verwirrung entstehen würde; weil es Personen geben wird, die keine Meldung erstatten, weil sie von der Gesetzesänderung nichts mitbekommen haben; weil bei einem interkantonalen Wohnsitzwechsel keine verlässlichen Daten mehr vorhanden sind; weil unbescholtene Bürger kriminalisiert werden, wenn das Unterlassen der Meldepflicht gemäss Artikel 34 Waffengesetz mit Busse bestraft würde.

In Kanada wurde mit einem Waffenregister für alle Waffen begonnen. Es hat sich gezeigt, dass es unrealistisch, wirkungslos und unbezahlbar war. Das Unternehmen wurde abgebrochen.

Die Verunsicherung bei den Waffenbesitzern ist unnötig. Sie führt zu Anfragen bei den kantonalen Vollzugsbehörden und zu einer Mehrbelastung; das ist klar auch in der Vernehmlassung spürbar gewesen. Die Kantone müssten dann die Details regeln.

Kommt dazu, dass das Schweizer Stimmvolk in allen bisherigen Abstimmungen eine flächendeckende Registrierung der Feuerwaffen abgelehnt hat, letztmals hat es im Februar 2011 zur Waffen-Initiative deutlich mit 57 Prozent Nein gesagt. Es ist generell unmöglich, alle Waffen in den Schweizer Haushalten zu erfassen. Es sind nach Schätzungen etwas über 3 Millionen Feuerwaffen. Waffenbesitzer mit kriminellen Absichten werden naturgemäss keine Waffen melden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Nachregistrierung nicht zuzustimmen. Es kommt Folgendes dazu: Wenn 26 Kantone diesen Auftrag ausführen müssten, gäbe es 26 verschiedene Register, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hätten.

Deshalb bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen und den Buchstaben d abzulehnen.