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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-11

Wortprotokoll

Ich sage es nicht zum ersten Mal, aber ich sage es immer wieder: Auf die grenzüberschreitende Kriminalität gibt es nur eine Antwort, nämlich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und zwar gerade im Polizeibereich. Das vorliegende Abkommen mit Österreich und Liechtenstein ist ein weiterer Meilenstein in der polizeilichen Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. Die Instrumente der Polizeizusammenarbeit mit Österreich und Liechtenstein sind durch die Revision verbessert und erweitert worden. Das Abkommen verstärkt den Nutzen von gemeinsamen Einsatzformen, es ermöglicht kontrollierte Lieferungen und polizeiliche Durchbeförderungen oder regelt den Zeugen- und Opferschutz. Der Vertrag bietet gerade den Grenzkantonen die nötigen Instrumente, um mit den Nachbarn effizient zusammenzuarbeiten. Die Erfahrungen der Grenzkantone spielten daher auch in den Verhandlungen eine wichtige Rolle. Der Vertrag erlaubt den betroffenen Polizeibehörden der drei Länder, eng und direkt in einem und für einen gemeinsamen Sicherheitsraum zu handeln. Der Vertrag entspricht unseren internationalen Verpflichtungen, namentlich auch dem Schengen-Besitzstand. Er greift nicht in die bestehende Kompetenzverteilung zwischen den Justiz- und Polizeibehörden ein. Auch die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie unter den Kantonen wird nicht angetastet. Die Kantone haben die Revision des Vertrags bereits ausdrücklich begrüsst. Der Vertrag kann ausserdem mit den bestehenden personellen und finanziellen Mitteln umgesetzt werden.

Mit der Anpassung des Zentralstellengesetzes in Artikel 6a soll eine gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen innerhalb des schweizerischen Teils von gemeinsamen Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit geschaffen werden. Konkret wird der Bundesrat ermächtigt, mit den Kantonen eine Vereinbarung über den Betrieb eines Zentrums abzuschliessen. Als Anwendungsbeispiel einer solchen Vereinbarung möchte ich diejenige erwähnen, die zurzeit in Erarbeitung ist und die bestehenden Zentren in Chiasso und Genf betrifft. Sie soll die gemeinsame Organisation, die Aufgabenwahrnehmung und die Einzelheiten der Finanzierung der Zentren regeln. Der Ständerat, Sie haben es gehört, hat sich in der Sommersession einstimmig dafür ausgesprochen.

Ich möchte Sie bitten, den neuen Polizeivertrag mit Österreich und Liechtenstein zu genehmigen sowie die Änderung des Zentralstellengesetzes gutzuheissen.