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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-03

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" will ja, dass man künftig alle Mittel aus dem Mineralölsteuerzuschlag sowie die Erträge der Autobahnvignette in die Finanzierung der Nationalstrassen, des Agglomerationsverkehrs und der Verlagerung des Schwerverkehrs gibt. Vielleicht ist es gut, in Erinnerung zu rufen, wie das heute finanziert wird. 50 Prozent der Mineralölsteuer, also 1,5 Milliarden Franken, 100 Prozent des Mineralölsteuerzuschlags, also 2 Milliarden Franken, sowie 100 Prozent der Erträge der Autobahnvignette fliessen in die Finanzierung der Strasse. Die anderen 50 Prozent der Mineralölsteuer, also 1,5 Milliarden, gehen in den allgemeinen Bundeshaushalt.

Ich denke, und da unterstütze ich die Voten von Herrn Bieri und Herrn Graber, dass es wirklich wichtig ist, dass man sagt, was für Konsequenzen die Initiative hier hätte. Gerade auch wenn man in der Finanzkommission ist, muss man sich [PAGE 419] schon Gedanken darüber machen, wie man diese 1,5 Milliarden gegenfinanzieren könnte. Für mich als Vorsteherin des Finanzdepartementes ist es wichtig, dass ich mich immer auch mit der Gegenfinanzierung auseinandersetze. Eine Klammerbemerkung: Dies gilt auch bei der Unternehmenssteuerreform III, von der ich heute schon höre, dass sie sich dann von selbst finanzieren wird. Ich bin dezidiert anderer Auffassung: Man muss bei allen Projekten die Gegenfinanzierung klar prüfen und klar auf den Tisch legen.

Es gibt ja Gegenfinanzierungsmöglichkeiten auf der Einnahmenseite und auf der Ausgabenseite. Wie gross die Chance ist, auf der Einnahmenseite eine Gegenfinanzierung zu machen, müssen Sie beurteilen; ich schätze sie nicht als sehr gross ein. Also werden wir auf der anderen Seite über Sparprogramme diskutieren. Bei dieser Initiative ist eben schon zu beachten, dass ein solches Sparprogramm sehr schnell umgesetzt werden müsste. Denn wenn diese Initiative angenommen würde - was ich nicht hoffe -, würde die Zweckbindung am Tag nach der Volksabstimmung ihre Wirkung entfalten. Die Mittel, diese 1,5 Milliarden Franken, würden also im Prinzip am Tag nach der Volksabstimmung wegbrechen.

Wir müssen uns dann wirklich Gedanken machen, wie wir den Verlust dieser 1,5 Milliarden auffangen können. Das heisst ganz klar, dass wir in der Botschaft zeigen - wir haben bereits darauf hingewiesen -, in welchen Bereichen man bei diesen Fristen Sparvolumen hätte. Das ist eben dort, wo man Spielraum hat. Das sind immer die gleichen Bereiche: Landwirtschaft, Bildung, Sicherheit, Schienenverkehr usw. Wir werden Ihnen, Herr Graber, lediglich zeigen können, wo, bei welchen Positionen, die gesetzlich nicht gebunden sind, wir Spielraum haben, weil uns die Zeit für Gesetzesanpassungen dann nicht reichen würde. Wir müssen also schon einen Plan machen, der aufzeigt, wo man die Initiative dann auch kurzfristig umsetzen könnte.

Dann ist es natürlich so, dass man insgesamt noch eine Ausführung dazu macht, was die Verkehrswege für Kosten haben, nicht nur die Verkehrswege, über die wir hier sprechen, sondern eben auch Kantonsstrassen, Gemeindestrassen - das ganze Strassennetz. Wichtig ist, dass man sich ernsthaft damit auseinandersetzt. Man kann für oder gegen die Initiative sein, aber wenn man dafür ist, dann muss man sich auch als Befürworter ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, wie wir im allgemeinen Bundeshaushalt den Verlust dieser 1,5 Milliarden Franken finanzieren. Wenn Sie sagen, wir könnten das mit einer Mehrwertsteuererhöhung machen, dann bin ich nicht so sicher, ob das wirklich ein guter Weg ist. Ich meine, es wäre kein guter Weg. Dann bleibt die Ausgabenseite. Das werden wir in der Botschaft auch entsprechend aufführen, sachlich und objektiv, ohne Wertungen. Aber man muss sich schon damit auseinandersetzen.