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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2014-09-08

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-08

Wortprotokoll

Die Mehrheit unseres Parlamentes möchte die Präimplantationsdiagnostik zulassen. Sie kennen meine kritische Haltung. Ich bitte Sie, überall der Minderheit Bischofberger und damit dem Bundesrat zu folgen.

Hier bei Artikel 5a möchte die Mehrheit ein allgemeines Chromosomen-Screening erlauben. Damit wird die Selektion zur Regel. Der Erwartungsdruck gegenüber den Eltern, vorgeburtliche Untersuchungen zu machen und allfällige Konsequenzen wie einen Schwangerschaftsabbruch zu ziehen, ist bereits heute vorhanden. Viele Eltern mit einem Kind mit Down-Syndrom oder anderen Behinderungen könnten davon erzählen, und das ist für die betroffenen Familien oft nur schwer auszuhalten. Zu befürchten ist, dass von werdenden Eltern zunehmend erwartet wird, alles technisch Machbare abzuklären, um ein Kind mit einer Behinderung zu verhindern. Menschen mit einer Behinderung gehören zur Gesellschaft: Sie sind ebenso wertvoll wie gesunde. Würden diese Menschen zunehmend als vermeidbare Last wahrgenommen, wären Schwierigkeiten bei den Sozialwerken und den Versicherern vorprogrammiert.

Wenn nun ausgeführt wird, dass eine Präimplantationsdiagnostik mit anschliessender Selektion eine bessere Lösung darstellt als ein eventueller Schwangerschaftsabbruch, so ist dem zu entgegnen, dass dies nicht stimmt. Bei der Präimplantationsdiagnostik erfolgt die Selektion im Labor. Nicht die betroffenen Eltern, sondern eine unbeteiligte medizinische Fachperson entscheidet über die Embryonen, entscheidet über Leben oder Nichtleben. Eine schwangere Frau trifft die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch der Schwangerschaft in sorgfältiger Abwägung aller Möglichkeiten. Sie entscheidet sich vielleicht auch ganz bewusst - [PAGE 711] auch das gibt es -, ihrem gemäss einer Diagnose behinderten ungeborenen Kind eine Chance fürs Leben zu geben. Ein Schwangerschaftsabbruch ist stets eine Ausnahmesituation. Präimplantationsdiagnostik ist keine Notfallsituation. Die Selektion wird bei der Präimplantationsdiagnostik zum Regelfall. Auch besteht hier kein ethisches Dilemma zwischen der schwangeren Frau und dem Embryo. Dies gilt es zu bedenken.

Ich bitte Sie, der Minderheit Bischofberger zu folgen.