Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-09-19
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-09-19
Wortprotokoll
Die neue Geldstrafe im Tagessatzsystem soll im Bereich der leichten Kriminalität die kurzen Freiheitsstrafen ablösen. Sie soll damit neben der gemeinnützigen Arbeit zur Hauptsanktion im neuen Strafensystem werden. Damit es nun in jedem Fall möglich ist, eine dem Einzelfall angepasste Lösung zu finden, sieht der Bundesrat weder ein Minimum für die Anzahl der Tagessätze noch einen Minimalbetrag für den einzelnen Tagessatz vor. Der Bundesrat wollte, dass die Geldstrafe für alle Straftäter, die leichte Straftaten begangen haben, anwendbar wird. Darum müssten für jedermann zumutbare Geldstrafen ausgefällt werden können. Das heisst, es muss möglich sein, auch die niedrigsten Einkommen berücksichtigen zu können, so wie dies heute bereits möglich ist, sieht doch das [PAGE 509] geltende StGB auch keinen Mindestbetrag für die Busse vor.
Für eine Person mit einem sehr geringen Einkommen wird sich eine Geldstrafe von beispielsweise 30 Tagessätzen auf mindestens 300 Franken belaufen. Ich bin nicht überzeugt, dass ein Sozialhilfeempfänger immer in der Lage ist, mindestens 300 Franken pro Monat zu entbehren, und ob dies dann auch zu einer gerechten Strafe beiträgt.
Ich bitte Sie daher, der Lösung des Bundesrates bzw. des Nationalrates den Vorzug zu geben und auf eine Untergrenze für einen einzelnen Tagessatz zu verzichten.