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Steiert Jean-François · Nationalrat · 2014-06-03

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-03

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion wird bei Artikel 5a und der Frage des Aneuploidie-Screenings mehrheitlich die Position der Kommissionsmehrheit vertreten. Die SP hat sich bereits im Vernehmlassungsverfahren für den Grundsatz ausgesprochen, dass in der [PAGE 827] Präimplantationsdiagnostik dieselben Tests möglich sein sollen wie in der Pränataldiagnostik. Das betrifft insbesondere das Screening von spontan entstehenden Chromosomen-Aberrationen für unfruchtbare und erblich belastete Paare.

Die bundesrätliche Fassung sieht vor, dass die Untersuchung des Erbguts von Keimzellen nur dann zulässig ist, wenn die Gefahr, dass die Veranlagung für eine schwere Krankheit übertragen wird, nicht anders abgewendet werden kann. Damit wären in der Schweiz jedes Jahr für bis zu tausend Paare Tests verboten, die im Rahmen der Pränataldiagnostik erlaubt sind. Das schafft Inkohärenzen und für eine erhebliche Zahl Betroffener, die es sich leisten können, einen Anreiz, die schweizerischen Gesetzesbestimmungen im Ausland zu umgehen. Diese Umgehungsmöglichkeit darf nicht per se ein Grund für die Anpassung einer Gesetzesbestimmung im Inland sein, doch sollte sie zumindest dann in die Überlegungen mit einbezogen werden, wenn über die Jahre die individuelle Freiheit Zehntausender von Eltern eingeschränkt wird, um ein Ziel zu verfolgen, das wegen bedeutender Umgehungen im Ausland eh nicht erreicht werden kann. Die Proportionalität des Inlandverbots scheint uns hier nicht gegeben.

Ein Staat, der künstliche Befruchtungen zulässt, sollte zudem die Rahmenbedingungen so setzen, dass im Rahmen des Möglichen die Erfolgsbedingungen für die Schwangerschaften optimal gestaltet werden können. Das heisst auch, dass Tests zugelassen werden sollten, mit denen erfolglose Schwangerschaften vermieden werden können. Diese Tests werden niemandem in der Schweiz aufgezwungen, aber jede und jeder sollte frei sein, sich nicht ins Ausland begeben zu müssen, um solche Tests mit dem Ziel einer erfolgreichen Schwangerschaft absolvieren zu können.

Die Minderheit betont zu Recht, dass hier im Moment nicht sehr viele Personen betroffen sind. Doch diese Analyse geht von der Idee aus, dass das Gesetz nur für den heutigen Stand gemacht wird. Gesetze, die wir hier verabschieden, sollten eine bestimmte Dauer haben, und wir wissen, dass der medizinische Fortschritt zu einer Zunahme der Anzahl Betroffener führen wird. Das Argument, wir würden hier etwas einführen, was nur eine ganz kleine Minderheit betrifft, ist insofern nicht nachvollziehbar.

Zum Antrag Mahrer werden wir grossmehrheitlich Nein sagen. Er ergibt keinen bedeutenden Mehrwert im Vergleich zu den bestehenden Fassungen des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission, schafft aber zusätzliche Konfusion zwischen den beiden Varianten mit einem neuen Begriff, der nur schwer nachvollziehbar ist. Der Antrag wird der Nachvollziehbarkeit des Gesetzes also nicht Genüge tun. Wir schlagen deshalb vor, ihn abzulehnen.