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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-06-03

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-06-03

Wortprotokoll

Die Grünliberalen treten auf die Vorlage ein und unterstützen die Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik. Aus Sicht der Grünliberalen soll der Entscheid, welche Möglichkeiten der Medizin genutzt werden, bei den Eltern und nicht beim Staat liegen. Wir sind der Meinung, dass es unsere Aufgabe als Parlamentarier ist, Gesetze zu erarbeiten, an denen sich unsere pluralistische Gesellschaft orientieren kann. In Fragen wie der Präimplantationsdiagnostik sollen wir nicht ohne Grund unsere persönliche Gesinnung, die vielleicht restriktiver ist, den Mitmenschen mit einem Gesetz aufzwingen. Für die Grünliberalen ist es auch aus ethischen Überlegungen richtig, wenn Paare die Möglichkeit haben, einen in vitro gezeugten Embryo vor dem Transfer in die Gebärmutter auf schwere Erbkrankheiten zu testen. Das ist nämlich besser, als eine Schwangerschaft auf Probe einzugehen und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Fötus weiterentwickelt ist, eine Abtreibung vorzunehmen. Denn damit sind immer auch enorme emotionale Belastungen, insbesondere für die Mutter, verbunden.

Das Argument, dass die Präimplantationsdiagnostik automatisch zu eugenischen Praktiken führe, lassen wir Grünliberalen nicht gelten. Eine Selektion der Kinder nach Geschlecht oder äusseren Merkmalen wie der Augen- oder Haarfarbe ist und bleibt verboten. Es ist deshalb wichtig und richtig, dass hier weiterhin klare Grenzen gesetzt werden. Dazu stehen auch wir Grünliberalen.

Wir führen auch eine Debatte rund um die sogenannte Dreier- bzw. Achterregel. Der Gesetzentwurf von Bundesrat und Ständerat sieht vor, maximal drei Embryonen ausserhalb des Körpers der Frau entwickeln zu dürfen, wenn das Erbgut nicht untersucht wird. Maximal acht dürfen entwickelt werden, wenn das Erbgut untersucht wird. Wir Grünliberalen unterstützen mehrheitlich die Kommissionsmehrheit, welche diese Begrenzung aufhebt. Entsprechend soll die Entwicklung so vieler Embryonen erlaubt sein, wie für die Fortpflanzung oder die Untersuchung des Erbgutes notwendig sind; dies auch, um der Frau die bestmögliche Chance zu geben, in einem Zyklus zum Erfolg zu kommen.

In der Vorlage geht es auch um das Thema der HLA-Typisierung und somit um die Zulässigkeit sogenannter Retterbabys. Zur Rettung des Lebens eines kranken Geschwisters soll erlaubt werden, das Erbgut von Embryonen zu untersuchen und eine Auswahl der dafür geeigneten, immunkompatiblen Embryonen zu treffen. Es soll also festgestellt werden, ob der untersuchte Embryo immunologisch bereits zu einem vorhandenen Geschwister passt, zu einem Geschwister, welches an einer schweren Krankheit leidet, die effektiv nur durch eine Knochenmark- oder Nabelschnurblut-Spende behandelt werden kann.

Die Frage der Zulassung der HLA-Typisierung wurde in der grünliberalen Fraktion kontrovers diskutiert. Letztlich sprach sich eine Mehrheit der Fraktion dafür aus, Retterbabys zuzulassen, weil aus ihrer Sicht auch hier der abschliessende Entscheid bei den Eltern liegen soll. Die Eltern sollen die Möglichkeit haben, den Entscheid entsprechend ihrer ethischen Grundhaltung für sich, individuell zu fällen. Es ist nicht am Staat, über die Beweggründe für einen Kinderwunsch zu urteilen. Die Beweggründe sind sowieso unabhängig von der Präimplantationsdiagnostik äusserst vielfältig. Zudem sind wir Grünliberalen davon überzeugt, dass die Liebe und Fürsorge der Eltern zu ihrem Kind nicht von einer früher vorgenommenen HLA-Typisierung abhängen werden.

Zusammenfassend halte ich fest: Die Grünliberalen treten auf die Vorlage ein und stehen für eine liberale Gesetzgebung und für Eigenverantwortung im Bereich der Präimplantationsdiagnostik ein. Die individuellen ethischen Standpunkte zur Präimplantationsdiagnostik sind auch innerhalb der Fraktion der Grünliberalen unterschiedlich. Wir sind uns aber grossmehrheitlich einig, dass die Eltern und nicht der Staat darüber entscheiden sollten, welche Möglichkeiten der Medizin sie nützen. Die Eltern sollen die Möglichkeit haben, den Entscheid für sich, individuell und ihrer Situation und ihrer ethischen Grundhaltung entsprechend zu fällen.