Munz Martina · Nationalrat · 2014-06-03
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Ich darf zu meinem Einzelantrag sprechen, der die Ausnahmebestimmung streichen möchte, dass Samenzellen nach dem Tod der Samenspender weiterverwendet werden dürfen. Es geht darum, dass sich ein Satz mit grosser Tragweite ins Gesetz eingeschlichen hat, über den nie diskutiert wurde. Gemäss dem geltenden Gesetz ist es verboten, Keimzellen oder imprägnierte Eizellen nach dem Tod der Person, von der diese Zellen stammen, zu verwenden. Der Bundesrat hat diese Bestimmung erweitert, indem er "Embryonen in vitro" in die Bestimmung aufnahm. Gemäss Protokoll der ständerätlichen Kommission wurde die entsprechende Formulierung als zu unscharf betrachtet. Die Verwaltung enthielt in der Folge den Auftrag, den betreffenden Artikel neu zu formulieren. Mit der Neuformulierung wurde dieser Artikel inhaltlich aber stark verändert, indem es nämlich jetzt erlaubt sein soll, Inseminationen auch mit Samenzellen von bereits verstorbenen Samenspendern vorzunehmen. Dies ist neu.
Die Kommissionen beider Räte haben den Vorschlag ohne Diskussion übernommen. Mit meinem Antrag wird es möglich sein, die Diskussion zu diesem doch sehr wichtigen Thema zu führen. Denn es widerspricht doch jeglicher Logik, wenn auf der einen Seite alle Keimzellen, imprägnierten Eizellen und Embryonen nicht mehr verwendet werden dürfen, sobald ein Elternteil gestorben ist, dass es auf der anderen Seite aber möglich sein soll, Samenzellen von bereits gestorbenen Spendern einzusetzen.
In diesem Saal herrscht auch der Irrglaube, dass Samenspenden anonym seien. Dem ist nicht so. Jedes Kind hat mit 18 Jahren das Recht, seinen Vater kennenzulernen, auch wenn es sich um einen Samenspender handelt. Es ist demnach kein Problem, zu prüfen, ob der Spender bei der Insemination noch lebt oder nicht.
Ich bitte Sie: Stimmen Sie meinem Antrag zu, und ermöglichen Sie dadurch eine Diskussion, die der Tragweite dieser Änderung rund um das Kindeswohl Rechnung trägt.