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Riklin Kathy · Nationalrat · 2014-06-03

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-03

Wortprotokoll

Beim Retterbaby zieht die CVP/EVP-Fraktion definitiv die rote Linie. Denn bei diesem Verfahren würden wir nicht mehr nur zwischen gesunden und sogenannt fehlerhaften Embryonen unterscheiden, sondern unter den völlig gesunden, vitalen Embryonen denjenigen auswählen, der zu einem Geschwister passt; alle anderen, ebenfalls völlig gesunden, vitalen Embryonen, die nicht zu diesem Geschwister passen, würden wir vernichten. Die Botschaft des Bundesrates hält hier klar fest: "Es müssen zudem gesunde, vitale Embryonen verworfen werden." Der Bundesrat stellt auch fest, dass bezüglich der psychologischen Auswirkungen auf die betroffenen Kinder und Familien viele Fragen ungeklärt seien.

Beim Retterbaby wäre nun eine ganz andere Art der Selektion gegeben, nämlich eine Selektion nach bestimmten Eigenschaften, und dies nicht vom Individuum selbst her gesehen, sondern immer mit Blick auf das Geschwister. Wenn Sie dem Retterbaby-Verfahren zustimmen, muss Artikel 119 der Bundesverfassung grundlegend angepasst werden. Denn die Bundesverfassung nennt vier Bereiche für die Anwendung medizinisch unterstützter Fortpflanzungsverfahren, und bei zwei Gründen werden sie erlaubt: bei Unfruchtbarkeit und bei der Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit. Genauso explizit sagt Artikel 119 der Bundesverfassung aber, man dürfe diese Methoden nicht anwenden, um bei Kindern gezielte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben.

Mit der Zulassung einer Spende von Blutstammzellen eines zu zeugenden Geschwisters, also mit der "Produktion" eines ganz bestimmten Embryos, begeben wir uns nach Ansicht der CVP/EVP-Fraktion auf ein ethisch nicht mehr zu verantwortendes Feld. Wir lehnen das Retterbaby klar ab.