Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-07
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-07
Wortprotokoll
Wir haben es gehört: Das Parlament hat in der Wintersession 2010 die Vorlage 1 definitiv verabschiedet, also die Geltungsdauer der fünf dringlich beschlossenen Massnahmen bis Ende 2012 verlängert. Das sind die Erhöhung der geschützten Einlagen von 30 000 auf 100 000 Franken; die Verpflichtung jeder Bank, 125 Prozent der von ihr gehaltenen privilegierten Einlagen mit schweizerischen Aktiven zu hinterlegen; eine grosszügigere und vor allem schnellere Auszahlung gesicherter Einlagen aus liquiden Mitteln; die Erhöhung der Systemobergrenze von 4 auf 6 Milliarden Franken, auf welche ich noch kurz zurückkommen werde; die gesonderte zusätzliche Privilegierung der Einlagen bei Vorsorgestiftungen. Diese Massnahmen sollen nun mit der Vorlage 2 ins Dauerrecht überführt werden, dies zusammen mit weiteren unbestrittenen Verbesserungen zum Einlegerschutz. Wir gehen damit weniger weit als in der Vernehmlassung vorgesehen; das wurde auch bemerkt. Wir haben also das hinübergenommen, was mehrheitsfähig ist.
Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer hat moniert, dass man eben von der vorgesehenen Ex-ante- zur Ex-post-Finanzierung übergehen wolle und dass man die Systemobergrenze bei 6 Milliarden anstatt bei 10 Milliarden Franken festlegen wolle. Sie ist der Auffassung, dass das andere eine krisenfeste Einlagensicherung ergeben hätte. Ich bin der Überzeugung, dass es keine krisenfeste Einlagensicherung gibt, aber vielleicht eine Einlagensicherung, welche die Krise mehr oder weniger stark mildert. In jedem Fall ist es so - das wurde zu Recht gesagt -, dass in der Vernehmlassung gegen diesen grossen Wurf, den der Bundesrat geplant hatte, heftige Opposition erwachsen ist, und zwar zum einen gegen die Ex-ante-Finanzierung und zum andern auch gegen die Anhebung der Systemobergrenze auf 10 Milliarden Franken. Gerade in Bezug auf diese Systemobergrenze ist aber zu sagen, dass es sich hierbei - unabhängig davon, ob die Grenze jetzt bei 6 Milliarden oder 10 Milliarden liegt - um den Betrag handelt, den die Banken aus ihren liquiden Aktiven nicht erbringen können. Er ist ohnehin nicht da, um jeglichen Verlust zu decken.
Zu den fünf Punkten, die ich erwähnt habe, kommen neu noch ein paar hinzu: Die Finma soll Flexibilität im Bankensanierungsverfahren erhalten und auch die Möglichkeit haben, eine "bridge bank" zu machen bzw. Mittel auf eine "bridge [PAGE 199] bank" zu übertragen. Ich sage Ihnen jetzt und hier: Die Problematik des "Too big to fail" ist damit natürlich nicht behoben; Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer hat zu Recht darauf hingewiesen. Wir sind mit dieser Vorlage in der Vernehmlassung. Sie werden sie vom Bundesrat am 20. April 2011 zugestellt erhalten, sodass es in Ihren Händen liegen wird, wie die weitere Behandlung dann vor sich geht.
Dann haben wir neu eine Zwanzig-Tage-Frist zur Auszahlung der Einlagensicherung, also eine klare Verbesserung - heute sind es drei Monate -, und wir haben eine Anerkennung der ausländischen Insolvenzmassnahmen durch die Finma, d. h., länderübergreifende Sanierungen können viel schneller und effizienter abgewickelt werden. Dann haben wir noch eine neue Bestimmung aufgenommen, die dann separat behandelt wird, einen Vorschlag für eine neue Bestimmung im Bankengesetz betreffend die nachrichtenlos gebliebenen Vermögenswerte, die ohne Zustimmung des Gläubigers auf eine andere Institution zu übertragen sind. Das ist jetzt im Bankengesetz vorgesehen, aber die nachrichtenlosen Vermögen werden wir dann separat in einem Geschäft erledigen. Nachdem man schon zehn Jahre darüber gesprochen hat, können wir das, denke ich, noch separat miteinander diskutieren.
Im Anhang finden Sie verschiedene Änderungen anderer Gesetze, für die sich in der Praxis ein Bedarf ergeben hat. Es geht um die Insolvenzbestimmungen, die in verschiedenen Finanzmarktgesetzen vorhanden sind und die wir vereinheitlichen möchten, und es geht um eine Klarstellung zum Registerschuldbrief im Pfandbriefgesetz.
Ich habe es gesagt: Die hier vorgestellten und vorgeschlagenen Änderungen des Bankengesetzes sind nicht mehr die fundamentalen Änderungen des schweizerischen Einlagensicherungssystems, wie wir sie ja eigentlich in der Vernehmlassung vorgeschlagen hatten, aber immerhin verbessert der Erlass als Ganzes die Stellung der Einlegerinnen und Einleger bei unseren Banken und die Sicherung ihrer Einlagen spürbar und nachhaltig. Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten.
Zu Nationalrat Fehr Hans-Jürg möchte ich einfach noch einmal sagen, dass wir selbstverständlich auch die Frage des Anlegerschutzes, der ja ein Investitionsschutz ist, angehen werden - ich habe das zugesichert. Die Finma hat hierzu einen Bericht gemacht. Wir sind dabei, diesen Bericht zu analysieren. Wir werden die Analyse bis im Sommer haben. Ich werde diese dem Bundesrat vorstellen und eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Wir sind hier also unterwegs, aber ich denke, es ist wichtig, dass wir den Einlegerschutz vom Anlegerschutz abkoppeln, schlicht deshalb, weil wir noch nicht gleich weit sind und weil es Sinn macht, den Einlegerschutz für sich zu behandeln.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und entsprechend dem Entwurf des Bundesrates zu beschliessen.